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Verbotener Paketinhalt

Zoll beschlagnahmt Steinkoralle

Beschlagnahmte Steinkoralle

Bereits am Montag, dem 27. Januar 2025, entdeckten Zöllnerinnen und Zöllner der Internationalen Frachtstation Speyer, einer Abfertigungsstelle des Zollamts Germersheim, eine artengeschützte Steinkoralle.

Die Beamten und Beamtinnen staunten nicht schlecht, als sie auf dem Röntgenbild dank ihrer geschulten Augen die Koralle in einem Paket aus Martinique entdeckten.

"Steinkorallen, wie hier aus der Karibik, stehen unter Artenschutz und dürfen ohne die erforderlichen Dokumente nicht eingeführt werden", erklärte Karin Schmidt, Pressesprecherin des Hauptzollamts Saarbrücken. "Steinkorallen sind zum Glück nicht alltäglich für uns, leider ist ihr Bestand stark gefährdet und teilweise sogar vom Aussterben bedroht, so Schmidt weiter.

Die weitere Bearbeitung übernimmt nun das Bundesamt für Naturschutz. Die Steinkoralle wurde durch den Zoll beschlagnahmt.

Zusatzinformation

Artengeschützte Exemplare benötigen für die Zollabfertigung grundsätzlich artenschutzrechtliche Genehmigungen. Dies gilt für die Einfuhr ebenso wie für die Ausfuhr.

Weitere Informationen rund um das Thema Artenschutz erhalten Sie auf unserer Website in der Rubrik "Verbote und Beschränkungen".

Artenschutz

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