FIU-Jahresbericht 2020
25 Prozent mehr Verdachtsmeldungen eingegangen
Mit insgesamt 144.005 Verdachtsmeldungen (2019: 114.914) gingen rund ein Viertel mehr Verdachtsmeldungen bei der Financial Intelligence Unit (FIU) ein als im Vorjahr. Damit setzte sich der bereits 2019 verzeichnete Trend fort. Mit einem absoluten Zuwachs von rund 29.000 Meldungen stellt dies in der Gesamtbetrachtung den zweithöchsten Anstieg innerhalb eines Jahres dar. In den letzten zehn Jahren hat sich das jährliche Meldeaufkommen mehr als verzwölffacht.
Jahresbereich 2020 der Financial Intelligence UnitPDF | 2 MB | Datei ist nicht barrierefrei
Meldungen aus dem Finanzsektor weiterhin hoch
Der Anstieg des Meldeaufkommens im Jahr 2020 erstreckt sich sowohl auf den Finanz- als auch auf den Nichtfinanzsektor. Noch immer stammt mit rund 97 Prozent der weit überwiegende Teil der Meldungen aus dem Finanzsektor. Mit einer Zunahme von über 27.000 Meldungen beträgt der Anstieg in diesem Sektor knapp 25 Prozent.
Notare und Immobilienmakler melden mehr
Während sich das gesamte Meldeaufkommen um etwa 25 Prozent erhöhte, kam es im Nichtfinanzsektor erneut zu einem überproportionalen Anstieg in Höhe von fast 90 Prozent im Vergleich zu 2019. Insgesamt stieg der Anteil der Meldungen aus dem Nichtfinanzsektor von gut 1,3 Prozent im Vorjahr auf nunmehr knapp 2 Prozent an.
War der Anstieg im Vorjahr vor allem dem gestiegenen Meldeaufkommen der Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen geschuldet, ist der Anstieg im Jahr 2020 auf die Verpflichtetengruppe der Notare zurückzuführen. Hintergrund hierfür ist insbesondere die zum 1. Oktober 2020 in Kraft getretene Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien, die nunmehr die Meldepflichten bestimmter Berufsgruppen bei Immobilientransaktionen konkretisiert und verschärft. Auch aus dem Bereich der Finanzunternehmen und von Immobilienmaklern gingen deutlich mehr Verdachtsmeldungen bei der FIU ein. Im Gegensatz dazu ist im Glücksspielsektor sowie bei den Güterhändlern ein starker Rückgang der Meldungen zu verzeichnen, was in Zusammenhang mit den pandemiebedingten Schließungen der Ladenlokale stehen dürfte.
Meldungen mit Bezug zu Kryptowerten mehr als verdoppelt
Auch das Meldeaufkommen im Zusammenhang mit Kryptowerten ist gegenüber dem Gesamtmeldeaufkommen überproportional gestiegen. Hier hat sich die Zahl der eingehenden Verdachtsmeldungen im Vergleich zum Jahr 2019 mehr als verdoppelt. Insgesamt wurden der FIU im Jahr 2020 rund 2.050 Verdachtsmeldungen übermittelt, bei denen der Meldungsgrund "Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Kryptowährungen" angegeben wurde. Wie auch im Vorjahr steht ein großer Teil dieser Meldungen im Zusammenhang mit Betrugsdelikten.
Geschädigte sind hier in der Regel Personen, deren Bestellungen von Waren und Gütern - zum Beispiel über Auktionsportale, Kleinanzeigen-Webseiten oder Fakeshops - ins Leere liefen, die Vermögensanlagen mit betrügerischem Hintergrund tätigten oder bei denen Täter die Verfügungsgewalt über ihre Bankkonten erlangten (zum Beispiel durch Phishing).
Die Begehungsweise ist dabei stets ähnlich: Für die Zahlung der Kaufpreise werden Kontoverbindungen genutzt, über die die Täter direkt oder indirekt verfügen. Von dort aus werden die Gelder unmittelbar weitertransferiert, entweder an (oftmals im Ausland ansässige) Handelsplätze für Kryptowerte oder zunächst auf weitere Konten mit anschließender Konvertierung in Kryptowerte.
FIU unterstützt maßgeblich die Aufdeckung von Corona-Soforthilfebetrugsfällen
Mit Beginn der Corona-Pandemie gingen bei der FIU von Mitte März bis Ende Dezember 2020 rund 11.200 Verdachtsmeldungen ein, die in einem möglichen Zusammenhang mit der Thematik "COVID-19" standen. Rund 9.500 dieser Meldungen bezogen sich auf die betrügerische Erlangung der sogenannten "Corona-Soforthilfen". Hierbei handelte es sich zum einen unter anderem um Fälle, bei denen sich Kriminelle über sogenannte "Fake-Webseiten" Unternehmensdaten verschafft haben, die dann wiederum illegal für das Erlangen finanzieller Soforthilfen genutzt wurden. Zum anderen wurden der FIU auch häufig Sachverhalte im Zusammenhang mit der Gewährung finanzieller Soforthilfen an vermeintliche Solo-Selbstständige beziehungsweise Kleinstunternehmen gemeldet, die zum Teil entweder nicht existent waren oder zuletzt überhaupt keine Geschäftstätigkeit ausübten. Zeitweise machten diese Meldungen bis zu 25 Prozent des monatlichen Gesamtmeldeaufkommens aus.
Dank der schnellen und zielgerichteten Analysen der FIU und der zügigen Übermittlung dieser Sachverhalte an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden konnten so zahlreiche Betrugsfälle aufgedeckt werden. Zudem reagierte die FIU auf die Entwicklung unmittelbar und stellte den Verpflichteten bereits im Mai 2020 ein Anhaltspunkte- und Typologiepapier zu ihren bis dahin bereits gewonnenen Erkenntnissen zur Verfügung, um die zielgerichtete Identifizierung entsprechender Sachverhalte zur Thematik "COVID-19" bestmöglich zu unterstützen. Diese Handreichung wurde kontinuierlich fortgeschrieben und stets um neue Entwicklungen ergänzt - zuletzt im Juli 2021.
Christof Schulte, Leiter der FIU
"Die Corona-Pandemie und insbesondere die damit einhergehenden wirtschaftlichen Begleiterscheinungen haben mitunter das Meldeverhalten der Verpflichteten und in der Folge auch die Arbeit der FIU wesentlich geprägt. Neu hinzugetretene Modi Operandi, wie der Vorkassenbetrug im Zusammenhang mit vorgetäuschten Angeboten für Schutzmasken und andere medizinische Produkte oder der 'Corona-Soforthilfebetrug' sind Begehungsformen, auf die wir umgehend reagiert haben. So erwies sich die bereits im Jahr 2019 eingeführte und im Jahr 2020 weiter intensivierte risikobasierte Ausrichtung der FIU hier als besonders effektiv.
Nur durch die kontinuierliche Evaluierung und Optimierung unserer Arbeits- und Risikoschwerpunkte konnte die FIU umgehend auf das veränderte Kriminalitätsgeschehen reagieren und die unmittelbare Abgabe der relevanten Sachverhalte an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden realisieren.
Positiv zu bemerken ist, dass unsere kontinuierlichen Sensibilisierungs- und Koordinierungsmaßnahmen und die zum 1. Oktober 2020 in Kraft getretene Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien unmittelbare Wirkung entfalten. So ist der Anteil der Meldungen aus dem Nichtfinanzsektor - und hier vor allem im Bereich des Immobilienhandels - bedeutsam gestiegen.
Ungeachtet dessen ist und bleibt es eine große Herausforderung, gemeinsam mit den zuständigen Aufsichtsbehörden, alle Verpflichtetengruppen des Nichtfinanzsektors noch weiter zu sensibilisieren, um die Anzahl der Meldungen insbesondere aus diesem Sektor zu erhöhen und bislang bestehende Dunkelfelder noch weiter auszuleuchten."