Zoll verhinderte Bargeldschmuggel
247.000 Britische Pfund gehen an die Staatskasse
Das Amtsgericht Nordhorn ordnete die Einziehung von 247.000 Britischen Pfund an, die bei einer Fahrzeugkontrolle durch Osnabrücker Zöllner sichergestellt worden sind. Das Bargeld kommt nun der Staatskasse zugute.
Bereits im September 2020 haben Beamte des Hauptzollamts Osnabrück auf dem Rastplatz Waldseite Süd an der Autobahn 30 einen Mercedes Sprinter mit sechs Insassen kontrolliert. Die Kontrolle erfolgte in einer vom Hauptzollamt Osnabrück koordinierten Kontrollaktion an der gesamten Binnengrenze zwischen Deutschland und den Niederlanden vom Norden bis zum Süden.
Das Hauptzollamt Osnabrück setzte auch seinen Zollhund Raptor ein. Er zeigte auffallend starkes Interesse an dem hinteren Bereich des Sprinters. Daraufhin wurde der Sprinter komplett ausgeladen. Beim nochmaligen Abspüren der Ladung zeigte Raptor an einer schwarzen Sporttasche an. Beim Öffnen dieser Tasche kamen zwei Plastiktüten mit insgesamt 247.000 Britischen Pfund zum Vorschein. Keiner der Insassen zeigte sich für diese Plastiktüten verantwortlich.
Der vor Ort anwesende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Osnabrück stellte das Bargeld sicher und leitete auch ein Verfahren wegen Verdachts der Geldwäsche ein.
Wegen der Umstände, unter denen das Bargeld bei der Kontrolle aufgefunden und sichergestellt worden war, hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück daher die selbstständige Einziehung bei dem Amtsgericht Nordhorn beantragt.
Antragsgemäß ordnete das Amtsgericht Nordhorn für die 247.000 Britischen Pfund, was umgerechnet rund 283.800 Euro entsprach, die Einziehung zugunsten der Staatskasse an.
Der Beschluss ist rechtswirksam.
Der Leiter des Hauptzollamts Osnabrück Dr. Thomas Möller wies darauf hin, dass die Kontrollen des Zolls wegen illegaler Geldbewegungen an den deutschen Grenzen eine wichtige Aufgabe des Zolls sind, um dadurch Geldwäsche, Finanzierung von Terrorismus und Kriminalität zu bekämpfen. Besteht der Verdacht für Geldwäsche, wird auch im Rahmen eines sich gegebenenfalls anschließenden sogenannten Clearingverfahrens in gemeinsamen Finanzermittlungsgruppen aus Polizei und dem Zoll versucht, die Geldwäsche zu bekämpfen.
Die Kontrolleinheiten des Zolls überwachen den Verkehr mit Bargeld und gleichgestellten Zahlungsmitteln über die Grenzen Deutschlands auch zu anderen Mitgliedstaaten der EU und im Landesinnern.
Anzeigepflichtig sind Bargeld und diesem gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von mehr als 10.000 Euro je Person. Durch die Anzeigepflichtigen sind auch die Herkunft, der wirtschaftlich Berechtigte sowie der Verwendungszweck darzulegen.