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60.000 Euro bei der Einreise mit dem Pkw aus Rumänien sichergestellt

60.000 Euro bei der Einreise mit dem Pkw aus Rumänien sichergestellt

  • Ort und Datum : Rosenheim, 17. November 2023

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Hauptzollamt Rosenheim

  • StrasseHausnummerMünchener Straße 51
  • PLZOrt83022 Rosenheim

Die Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) München des Hauptzollamts Rosenheim wurde kürzlich im Rahmen von Routinekontrollen auf der Autobahn 94 Fahrtrichtung München nahe der Anschlussstelle Markt Schwaben auf einen Mercedes-Kleinbus mit Anhänger aus Rumänien aufmerksam. Im Fahrzeug befanden sich acht rumänische Staatsbürger.

Auf die Frage der Zollbeamten, ob sie größere Mengen Bargeld oder andere Barmittel mit sich führen würden, gaben sie an, jeweils etwa 1.000 bis 2.000 Euro dabeizuhaben.

Allerdings kam bei der sich anschließenden Überprüfung des Laderaums im Koffer des Fahrers ein dickes Bündel mit Euro-Geldscheinen in einer Plastiktüte zum Vorschein. Die Bargeldsumme von insgesamt 60.000 Euro warf nun die Frage nach der Herkunft und dem Verwendungszweck des Geldes auf.

Nachdem der Fahrer dazu keine schlüssigen Angaben machen konnte, begannen zunächst lange Diskussionen mit den Fahrzeuginsassen. Schließlich bekannte sich der Beifahrer zu der Tüte mit dem Bargeld. Der 44-Jährige teilte den Beamten mit, dass er das Geld für einen rumänischen Freund mitbringe, um hier in Deutschland ein Auto zu kaufen. Da dies aber zunächst nicht zweifelsfrei belegt wurde, bestand der Verdacht, dass das Bargeld aus Straftaten hätte stammen und vielleicht sogar die Absicht von Geldwäsche hätte bestehen können.

Im Rahmen des sogenannten Clearingverfahrens wurden die 60.000 Euro zunächst sichergestellt und ein Verwaltungsverfahren wegen Annahmegründen des Verdachts der Geldwäsche eingeleitet. Das Clearingverfahren ist aktuell noch nicht abgeschlossen.

Die Tatsache, dass der Beifahrer auf die Frage der Kontrollbeamten des Zolls die korrekte Bargeldsumme verschwieg beziehungsweise falsche Angaben dazu gemacht hatte, hat voraussichtlich ein teures Nachspiel. Die KEV leitete nämlich gegen ihn ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Nichtanmeldung von Barmitteln ein.

Unabhängig vom Ergebnis der Klärung von Herkunft und Verwendungszweck des Geldes muss er mit einer Geldbuße in Höhe von etwa 20 bis 25 Prozent der verschwiegenen Bargeldsumme, das heißt hier in Höhe von etwa 12.000 Euro rechnen.

Zusatzinformation

Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU und bei der Ausreise aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU müssen mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr den Kontrolleinheiten des Zolls auf Befragen mündlich angezeigt werden. Andernfalls droht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, das mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu einer Million Euro geahndet werden kann.

Können Angaben eines Beteiligten nicht schlüssig belegt werden oder besteht der Verdacht, dass Barmittel aus Straftaten stammen könnten, die zum Beispiel auch der Terrorismusfinanzierung oder der Finanzierung einer terroristischen Vereinigung dienen könnten, entscheidet das sogenannte Clearingverfahren darüber, ob Ermittlungen wegen Verdachts der Geldwäsche aufgenommen werden müssen.

Mehr Informationen erhalten Sie im Bereich "Reisen":
Anzeigepflicht von Barmitteln oder gleichgestellten Zahlungsmitteln bei der Ein- oder Ausreise in bzw. aus einem EU-Mitgliedstaat

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