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111.500 Euro aus Drogenhandel eingezogen

Selbstständige Einziehung von 111.500 Euro aufgrund des Verdachts der illegalen Herkunft aus dem Drogenhandel

In Zeitschrift eingeklebte Geldscheine

Zöllner des Hauptzollamts Dresden stellten im Januar 2021 in sieben Postsendungen insgesamt 111.500 Euro Bargeld am Flughafen Leipzig/Halle fest. Die 500-Euro sowie 100-Euro Banknoten waren in Zeitschriften eingeklebt und sollten von Algerien in die Türkei transportiert werden. Die Pakete sowie das Bargeld wurden sichergestellt und jeweils Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Geldwäsche eingeleitet.

Die umfangreichen und akribischen Ermittlungen des Zollfahndungsamts Dresden unter Sachleitung der Staatsanwaltschaft Leipzig führten zu der Erkenntnis, dass ein Zusammenhang zwischen den sieben Postsendungen bestand. Es konnten zudem zahlreiche Indizien ermittelt werden, die auf eine Verbindung zum organisierten Drogenhandel hindeuteten.

Das Landgericht Leipzig gelangte im November 2024 schließlich zu der Überzeugung, dass das beschlagnahmte Bargeld aus dem organisierten Handel mit Betäubungsmitteln stammt und ordnete die Einziehung der 111.500 Euro in einem selbstständigen Einziehungsverfahren an.

Zusatzinformation

Die Einziehung des Geldes erfolgte gemäß den Bestimmungen des § 76a Strafgesetzbuch (StGB), der die Möglichkeit bietet, Vermögenswerte einzuziehen, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass diese aus strafbaren Handlungen herrühren.

Die Einziehung von Vermögenswerten aus illegalen Aktivitäten ist ein entscheidender Baustein im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität und den Drogenhandel. Mit derartigen Maßnahmen wird sichergestellt, dass kriminelle Gewinne nicht länger zur Finanzierung weiterer Straftaten genutzt werden können.

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