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Zoll stellt nicht angemeldetes Bargeld fest

Zoll stellt nicht angemeldetes Bargeld fest

  • Ort und Datum : Lörrach, 28. August 2024

Herausgeber

Hauptzollamt Lörrach

  • StrasseHausnummerMozartstraße 32
  • PLZOrt79539 Lörrach

Am 22. August 2024 kontrollierten Beamte des Hauptzollamts Lörrach eine 55-jährige Frau im Einreisezug aus der Schweiz. Die Frage nach mitgeführten Waren wurde durch die Reisende verneint. Sie sei nach einem kurzen Aufenthalt in der Schweiz nun auf der Heimreise.

Explizit nach mitgeführten Barmitteln im Wert von 10.000 Euro oder mehr befragt, meldete die alleinreisende Frau 9.000 Euro an. Doch bereits bei der ersten Zählung des Bargelds im fahrenden Zug erhärtete sich der Verdacht der Zöllner, welcher bei einer genauen Zählung in den Diensträumen am Freiburger Hauptbahnhof bestätigt wurde. Entgegen der zuvor gemachten Anmeldung, führte die Frau in ihrer Handtasche knapp 10.200 Euro mit sich. Hierbei handle es sich angeblich um zuvor verliehenes Geld, welches sie nun in der Schweiz wieder zurückerhalten habe.

Trotz der Erläuterungen über die Herkunft des Geldes wurde gegen die Reisende noch vor Ort ein Bußgeldverfahren wegen Nichtanmeldung von Barmitteln eingeleitet.

Bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Staat sind Barmittel ab einem Wert von 10.000 Euro unaufgefordert beim Zoll schriftlich anzumelden. Eine Nichtanmeldung hat die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens zur Folge, welches mit einer Geldbuße von bis zu einer Million Euro geahndet werden kann.

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