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Zoll verhindert Bargeldschmuggel

Sicherstellung von fast 50.000 Euro

Bei gemeinsam mit der Bundespolizei durchgeführten Einreisekontrollen anlässlich der Fußballeuropameisterschaft fanden Beamte des Hauptzollamts Aachen im Wagen eines ukrainischen Staatsbürgers 19.700 Euro und 24.730 Britische Pfund.

Der aus den Niederlanden in das Bundesgebiet eingereiste Mann wurde durch die Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege wiederholt befragt, ob er Drogen und/oder Barmittel über 10.000 Euro mit sich führte.

Bei der Kontrolle des Fahrzeugs fanden die Beschäftigten des Hauptzollamts Aachen in einer Handtasche und im Handschuhfach 19.700 Euro und 1.000 Britische Pfund. In einem Kissen im Kofferraum hatte der 32-Jährige zudem 23.730 Britische Pfund versteckt.

Da der Reisende keine plausiblen Angaben über die Herkunft des Bargelds machen konnte, wurde das Geld sichergestellt und ein Clearing-Verfahren eingeleitet, welches die Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe Düsseldorf durchführt. Wegen Verletzung der Anzeigepflicht von Barmitteln beziehungsweise Bargeld leiteten die Beamten zudem ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Mann ein.

Zusatzinformation

Wer mit Barmitteln (Bargeld, Gold, übertragbare Inhaberpapiere) im Gesamtwert von mehr als 10.000 Euro aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland ein- oder ausreist, muss diesen Betrag beim Zoll anmelden beziehungsweise bei Reisen innerhalb der EU nur auf Befragen des Zolls mündlich anzeigen.

Bei Verstößen droht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, das mit einer Geldbuße von bis zu einer Million Euro geahndet werden kann.

Im Rahmen des Clearing-Verfahrens entscheidet sich, ob Ermittlungen wegen Verdachts der Geldwäsche aufgenommen werden.

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