Zoll findet Aktienzertifikate im Wert von über 100.000 Schweizer Franken
Wertpapiere nicht angemeldet
Aktienzertifikate im Wert von insgesamt 100.000 Schweizer Franken, umgerechnet über 103.000 Euro, fand der Zoll am 6. Juni 2024 im Kofferraum eines 81-jährigen Schweizers bei einer Kontrolle am Zollamt Konstanz-Autobahn.
Die Frage der Zöllner nach mitgeführten Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln verneinte der Reisende. Bei der sich anschließenden Kontrolle des im Kanton Zürich zugelassenen Mercedes Benz fanden die Zöllner die Wertpapiere in einem Koffer im Kofferraum. Er hätte vergessen, die Aktienzertifikate vor Reiseantritt aus dem Auto zu nehmen, so der Mann gegenüber den Kontrollbeamten.
"Mitgeführte Barmittel ab 10.000 Euro müssen bei der Einreise nach Deutschland beim Zoll angemeldet werden", erklärte Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen. "Neben Banknoten und Münzen gelten auch Aktien als Barmittel."
Gegen den Schweizer Bürger wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet und eine Sicherheit in Höhe von 13.000 Euro erhoben.
Der Vorgang wurde zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe weitergeleitet.
Personen, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr nach Deutschland einreisen, müssen diesen Betrag beim Zoll anmelden. Neben Bargeld gelten auch übertragbare Inhaberpapiere wie Solawechsel, Aktien, Zahlungsanweisungen, Schecks und Reiseschecks als Barmittel. Der Antrag kann online über das Zoll-Portal gestellt werden.
Zoll-Portal
Wer mitgeführte Barmittel oder gleichgestellte Zahlungsmittel pflichtwidrig nicht anmeldet beziehungsweise anzeigt oder unzutreffende beziehungsweise unvollständige Angaben machen, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu einer Million Euro geahndet werden.
Weiter Informationen finden Sie auf unserer Website in der Rubrik "Privatpersonen".
Anmelde- bzw. Anzeigepflicht bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat