Ein Auto voller Geld
227.000 Euro Bargeld vor dem Zoll versteckt
Statt den mitgeführten rund 269.000 Euro zeigten ein 39-jähriger, ein 40-jähriger und ein 67-jähriger Mann bei einer Zollkontrolle nur rund 42.000 Euro an. Gegen die drei Fahrzeuginsassen ermittelt nun der Zoll wegen Verdachts der Geldwäsche.
Bereits am 13. März 2024 kontrollierten Beamte des Hauptzollamts Erfurt auf der Autobahn 9 in Höhe der Tankstelle Frankenwald das belarussische Fahrzeug eines 40-jährigen Mannes. Beim Befragen nach mitgeführten Zahlungsmitteln zeigten die Männer insgesamt rund 42.000 Euro gegenüber den Zöllnern an, wobei nur für einen Teil des Geldes die Herkunft und Verwendung nachgewiesen werden konnte.
Bei der anschließenden Kontrolle des Fahrzeugs und des Reisegepäcks stellten die Zöllner, in einem Rucksack und in mehreren Hohlräumen des Autos versteckt, 227.000 Euro fest.
Gegen die drei Männer wurden Strafverfahren wegen Verdachts der Geldwäsche eingeleitet. Das Bargeld wurde als Beweismittel sichergestellt. Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt München.
Jede Person, die mit Barmitteln und gleichgestellten Zahlungsmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Deutschland einreist oder aus Deutschland ausreist, muss diesen Betrag bei Kontrollen des Zolls auf Befragen mündlich anzeigen.
Bei Einreise aus einem Drittland nach Deutschland müssen Barmittel vorab mit einer Barmittelanmeldeerklärung angemeldet und gleichgestellte Zahlungsmittel hingegen auf Befragen des Zolls mündlich angezeigt werden.
Die Person hat die Pflicht, die Herkunft und Verwendung des Geldes nachzuweisen. Wer die Herkunft und Verwendung des Bargeldes nicht nachweisen kann, macht sich unter Umständen strafbar.