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Internationale Barmittelkontrolloperation "BELENOS II"

Internationale Barmittelkontrolloperation "BELENOS II"

  • Ort und Datum : Bonn, 14. Februar 2025

Herausgeber

Generalzolldirektion

  • StrasseHausnummerVaclav-Havel-Platz 6
  • PLZOrt53121 Bonn

Der deutsche Zoll hat sich im November 2024 erfolgreich an der internationalen Barmittelkontrolloperation "BELENOS II" beteiligt. Unter der Federführung des Zollkriminalamts führten 13 Hauptzollämter in einer zweiwöchigen Aktion Kontrollen mit dem Schwerpunkt Barmittel durch, in denen in über 110 Fällen nicht angemeldetes Bargeld in Höhe von insgesamt rund 1,6 Millionen Euro festgestellt wurde.

Am Flughafen Berlin Brandenburg wurde bei einem Reisenden über 61.000 Euro Bargeld festgestellt. Der Mann versuchte zwar, das mitgeführte Bargeld beim Zoll anzumelden, dabei wurden jedoch Unstimmigkeiten festgestellt, die zu einer Sicherstellung des Bargelds und der Einleitung eines sogenannten Clearing-Verfahrens durch das Hauptzollamt Potsdam führten.

Insgesamt haben sich an der von der französischen und spanischen Zollverwaltung sowie Europol koordinierten Aktion 22 EU-Mitgliedstaaten beteiligt. Ziel der "BELENOS II" war es, die Bewegungen von begleitetem Bargeld und unbegleitetem Bargeld in Höhe von 10.000 Euro oder mehr beim Ein- oder Ausgang der EU zu kontrollieren.

Zusatzinformation

Reisende, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr in die EU ein- oder ausreisen, müssen diese beim Zoll anmelden. Als Barmittel können beispielsweise Bargeld, übertragbare Inhaberpapiere oder Gold gelten, aber auch Sparbücher, Edelsteine und Edelmetalle unterliegen als "gleichgestellte Zahlungsmittel" der Anzeigepflicht.

Sofern sich bei Zollkontrollen Anhaltspunkte für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ergeben, können die Barmittel von der Zollverwaltung zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts sichergestellt werden. Der Zollfahndungsdienst führt dann weitere Ermittlungen in einem Clearing-Verfahren, in dem Herkunft oder Verwendungszweck der sichergestellten Barmittel innerhalb von 30 Tagen (90 Tage bei richterlicher Anordnung) zu klären sind.

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf unserer Website in der Rubrik "Reisen":
Barmittel

Weitere Informationen zur Operation "BELENOS II" finden Sie unter folgenden Links:
Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung OLAF
Französischer Zoll

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