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Jahresergebnisse 2020 der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls

Erfolgreich gegen Schwarzarbeit - trotz Pandemie

Die Kräfte des Zolls, die gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug vorgehen, haben im letzten Jahr trotz erschwerter Bedingungen während der Corona-Pandemie den Verfolgungsdruck aufrechterhalten. Die Jahresergebnisse zeigen die Ermittlungserfolge: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) hat über 100.000 Strafverfahren und über 57.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Im Rahmen ihrer Ermittlungen hat die FKS Schäden in der Gesamthöhe von rund 816 Millionen Euro aufgedeckt (2019: 755 Mio. Euro). Für die Straftäter wurden empfindliche Freiheitsstrafen von insgesamt mehr als 1.800 Jahren erwirkt.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat die FKS mit dem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch massiv gestärkt: Die FKS hat zusätzliche Befugnisse erhalten und bis zum Jahr 2029 wird zudem deutlich mehr Personal zugeführt. Damit wird der Zoll in die Lage versetzt, noch besser für Fairness und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt zu sorgen. Es ist eine zentrale Aufgabe des Staates, illegale Beschäftigung, Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug wirksam einzudämmen und die Einhaltung der zwingenden Mindestarbeitsbedingungen zu sichern.

Arbeit der FKS während der Corona-Pandemie

Die Arbeitsergebnisse der FKS sind gerade in Anbetracht der besonderen Rahmenbedingungen des Jahres 2020 positiv zu bewerten. Zahlreiche Branchen (zum Beispiel Gastgewerbe, Friseurhandwerk, Messebau) waren und sind weiterhin besonders stark von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie betroffen. Die FKS hat schnell reagiert und erfolgreich neue Prüfschwerpunkte gesetzt. Zum Schutz der Gesundheit der Einsatzkräfte wurden zudem geeignete Maßnahmen ergriffen.

Es wurden in 2020 zahlreiche Schwerpunktprüfungen und Aktionstage, wie beispielsweise in der Fleischwirtschaft und der Paketdienstleistung durchgeführt. Die Prüfung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern wurde 2020 auf hohem Niveau fortgeführt, es wurden 44.702 Arbeitgeber geprüft (2016: 40.374, 2017: 52.209, 2018: 53.491, 2019: 54.733). Die FKS hat durch ihre Ermittlungen kriminelle Machenschaften, dubiose Firmengeflechte und undurchsichtige Betrugssysteme erfolgreich aufgedeckt. Es wurden 106.565 Strafverfahren abgeschlossen (2016: 107.080, 2017: 107.941, 2018: 108.807 und 2019: 115.958). Die Ermittlungen haben zu hohen Freiheitsstrafen von insgesamt 1.827 Jahren geführt.

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung haben viele Facetten

Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuerhinterziehung

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rechtzeitig und in richtiger Höhe zu entrichten. Verstöße sind strafbar und werden konsequent verfolgt. Auch die Umgehung von Sozialabgaben durch Scheinselbstständigkeit ist regelmäßig ein Problem, auf das die FKS bei ihren Prüfungen stößt.

Leistungsmissbrauch und Leistungsbetrug

Empfängerinnen und Empfänger bestimmter Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, sind verpflichtet, Einkommen, das sie durch Erwerbstätigkeit erzielen, der Stelle mitzuteilen, die ihnen diese Leistung gewährt. Tun sie dies nicht, nehmen sie die Leistungen zu Unrecht in Anspruch. Darunter fällt auch die Vortäuschung eines Arbeitsverhältnisses oder einer selbstständigen Beschäftigung, um für sich selbst oder einen Dritten Sozialleistungen zu Unrecht zu beziehen. Den Täterinnen und Tätern drohen dann empfindliche Strafen. Zudem werden die unrechtmäßig in Anspruch genommenen Leistungen zurückgefordert.

Verstoß gegen Mindestarbeitsbedingungen

Seit dem 1. Januar 2021 beträgt die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns 9,50 Euro brutto je Zeitstunde. In zahlreichen Wirtschaftsbereichen bestehen zudem branchenspezifische Mindestarbeitsbedingungen, insbesondere sogenannte Branchenmindestlöhne. Bei Nichtgewährung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, der branchenspezifischen Mindestarbeitsbedingungen im Sinne des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und bei Verstößen gegen die Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz drohen empfindliche Konsequenzen.

Organisierte Formen der Schwarzarbeit

In den letzten Jahren hat sich deutlich gezeigt, dass es im Bereich der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung organisierte Formen der Schwarzarbeit gibt. Die hier tätigen Banden sind europaweit bestens organisiert, arbeiten oftmals abgeschottet und gehen höchst konspirativ vor. Die Täterinnen und Täter verursachen hohe Sozialversicherungs- und Steuerschäden und schaden auch seriösen Mitbewerberinnen und Mitbewerbern durch unlautere Wettbewerbsvorteile. Die FKS der Zollverwaltung hat sich zum Ziel gesetzt, diese Strukturen zu zerschlagen. Gemeinsam mit der Polizei und der Steuerfahndung wird in gemeinsamen Ermittlungsgruppen und über verdeckte Ermittlungsmaßnahmen gegen die Drahtzieher ermittelt, um die Täterinnen und Täter schließlich vor Gericht zu bringen.

Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch

Mit dem Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch vom Juli 2019 wurde eine Vielzahl gesetzlicher Maßnahmen beschlossen und die FKS massiv gestärkt. Sie kann nunmehr unter anderem bereits bei der Anbahnung von Schwarzarbeit auf sogenannten Tagelöhnerbörsen, auf Online-Dienstleistungsplattformen oder in Fällen, in denen ein Arbeitsverhältnis oder eine selbstständige Beschäftigung nur vorgetäuscht werden, tätig werden. Das Gesetz sieht zudem eine Unterstützung der Familienkassen bei der Bekämpfung des Kindergeldmissbrauchs vor. Die FKS hat durch das Gesetz die notwendigen Prüfungs- und Ermittlungskompetenzen erhalten, um gegen ausbeuterische Arbeitsbedingungen (insbesondere Menschenhandel, Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft) vorgehen zu können. Darüber hinaus wurden neue Bußgeldtatbestände geschaffen, die Verfahrensrechte der FKS gestärkt sowie Zusammenarbeit und Datenaustausch zwischen den beteiligten Behörden verbessert.

Die Jahresergebnisse im Einzelnen

Stellenentwicklung bei der FKS

Damit die FKS ihre Aufgaben erfolgreich wahrnehmen kann, wird sie massiv gestärkt: Bereits vor Umsetzung des Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch war eine Aufstockung der FKS auf mehr als 10.000 Stellen bis zum Jahr 2026 vorgesehen. Das Gesetz sieht weitere rund 3.500 Stellen für Aufgabenwahrnehmung der FKS bis zum Jahr 2029 vor. Daher wurden die zolleigenen Ausbildungskapazitäten deutlich erhöht; im Jahr 2020 wurden mehr als 2.100 neue Nachwuchskräfte in den Vorbereitungsdienst der Laufbahnen des mittleren und gehobenen Dienstes eingestellt. Im Jahr 2021 sollen weitere 2.260 Anwärterinnen und Anwärter eingestellt werden.

Das Statement des Bundesfinanzministers Olaf Scholz finden Sie auf der Website des Bundesministerium der Finanzen:

Statement des Bundesfinanzministers Olaf Scholz zu den Jahreszahlen der FKS

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