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Bilanz 2021 des Zollfahndungsamts Dresden

Bilanz 2021 des Zollfahndungsamts Dresden

  • Ort und Datum : Dresden, 2. Juni 2022

Herausgeber

Zollfahndungsamt Dresden

  • StrasseHausnummerSchützenhöhe 24 - 26
  • PLZOrt01099 Dresden

Das Zollfahndungsamt Dresden hat auch im Jahr 2021 auf hohem Niveau seine Aufgaben zur Bekämpfung der mittleren, schweren und organisierten Zollkriminalität erfüllt.

Die Bandbreite der hiesigen Ermittlungen umfasste grenzüberschreitende Betäubungsmitteldelikte, Verbrauchsteuerstraftaten, grenzüberschreitende Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen in den Bereichen Waffen und Sprengstoff, Arznei- und Dopingmittel, Artenschutz und Gewerblicher Rechtsschutz sowie die Hinterziehung von Einfuhrabgaben.

Im vergangenen Jahr leitete das Zollfahndungsamt Dresden 1.949 Ermittlungsverfahren (2020: 2.198) gegen 2.477 Tatverdächtige (2020: 2.740) neu ein und führte eine Vielzahl von bestehenden Verfahren fort.

Aufgrund der erfolgreichen Ermittlungen des Zollfahndungsamts Dresden sprachen Gerichte im Vorjahr Freiheitsstrafen von insgesamt 165 Jahren (2020: 189 Jahre) sowie Geldstrafen in Höhe von 395.976 Euro (2020: 163.550 Euro) aus.

Die Bediensteten des Zollfahndungsamts Dresden stellten im letzten Jahr unter anderem über 1,28 Tonnen Betäubungsmittel, 1,5 Millionen Zigaretten, 3,9 Tonnen Wasserpfeifentabak, 28.263 pyrotechnische Erzeugnisse, 135 nach dem Waffengesetz verbotene Gegenstände, 262 Kilogramm verbotene Arzneimittel, 23 Kilogramm Dopingmittel sowie über 557 Erzeugnisse von oder aus geschützten Tier- und Pflanzenarten sicher.

Durch ihre Ermittlungen deckten die Dresdner Zollfahnder*innen zudem Steuerhinterziehungen im Gesamtumfang von über 43 Millionen Euro auf, von denen 92 Prozent auf Verbrauchsteuern entfallen.

Verbrauchsteuerkriminalität

Verbrauchsteuern stellen die bedeutendsten Einnahmen der Zollverwaltung dar und umfassen die sogenannten indirekten Steuern auf Genussmittel (Tabakwaren, alkoholische Getränke und Kaffee) sowie Energieerzeugnisse (Energieträger wie Mineralöl, Erdgas, Flüssiggas und Kohle) und den elektrischen Strom.

Der illegale Verkehr und Handel mit diesen hochsteuerbaren Waren birgt aufgrund der lukrativen, illegalen Gewinnaussichten ein enormes Betrugspotenzial. Dieses verursacht - neben erheblichen Steuerausfällen in der Bundesrepublik Deutschland und anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union - insbesondere auch Wettbewerbsverzerrungen in der Wirtschaft.

Das Zollfahndungsamt Dresden führte im Jahr 2021 insgesamt 57 Ermittlungsverfahren (2020: 476) in diesem Deliktsbereich und stellte unter anderem über 1,5 Millionen Zigaretten (2020: 10 Mio. Stück), 3,9 Tonnen Wasserpfeifentabak (2020: 355 Kilogramm) sowie 20 Tonnen Rauchtabak (2020: 61 Tonnen) sicher.

Betäubungsmittelkriminalität

Die Bekämpfung des international organisierten Rauschgiftschmuggels stellt nach wie vor einen Hauptschwerpunkt in der Arbeit des Zollfahndungsamts Dresden dar.

Die Ermittler*innen des Zollfahndungsamts Dresden sowie der Gemeinsamen Ermittlungsgruppen Rauschgift (GER) leiteten in diesem Deliktsbereich insgesamt 675 Verfahren neu ein (2020: 725) und stellten über 1,28 Tonnen (2020: 1,06 Tonnen) Betäubungsmittel sicher.

Im Einzelnen handelte es sich hierbei unter anderem um 475 Kilogramm Kokain (2020: 53 Kilogramm), 332 Kilogramm Marihuana (2020: 75 Kilogramm), 109 Kilogramm Methamphetamin beziehungsweise Crystal (2020: 40 Kilogramm), 80 Kilogramm MDMA (2020: 277 Kilogramm), 23 Kilogramm Heroin (2020: 30 Kilogramm), 18 Kilogramm Opium (2020: 4 Kilogramm) sowie 2.500 Ecstasy-Pillen (2020: 18.100 Stück).

Hier schlagen sich unter anderem die weiter zunehmenden Sicherstellungen von Postsendungen mit Betäubungsmitteln im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Zollfahndungsamts Dresden nieder. Zum überwiegenden Teil waren die Postsendungen nicht für Deutschland bestimmt, sondern für Adressaten in anderen Ländern Europas oder auf anderen Kontinenten. Im Zuge der internationalen Zusammenarbeit erhielten die Fahnder in den Zielländern umgehend Mitteilungen über die hiesigen Feststellungen. Das hier sichergestellte Rauschgift wurde in 16 Fällen kontrolliert an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet und damit deren Ermittlungen maßgeblich unterstützt.

Der Schmuggel von Rauschgift im Straßenverkehr wurde davon allerdings nicht abgelöst und stellte auch im vergangenen Jahr einen bedeutenden Teil der Ermittlungen des Zollfahndungsamts Dresden dar. Nach wie vor steht bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität beim Zollfahndungsamt Dresden das Vorgehen gegen den Schmuggel von Crystal (Methamphetamin) und Marihuana im Vordergrund.

Im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Zollfahndungsamts Dresden ist festzustellen, dass die Tatverdächtigen die Betäubungsmittel zunehmend weniger aus den angrenzenden Nachbarstaaten - der Tschechischen Republik und der Republik Polen - beziehen. So sind die Feststellungen von Betäubungsmitteln im grenznahen Raum, die bei verdachtsunabhängigen Kontrollen durch Kontrolleinheiten der Hauptzollämter Dresden und Erfurt getroffen werden und oft Ausgangspunkt für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens des Zollfahndungsamts Dresden sind, rückläufig. Als Hauptbezugsquelle der hiesigen Tatverdächtigen für Crystal (Methamphetamin) und Marihuana haben sich die Niederlande herauskristallisiert.

Exemplarisch für die zahlreichen Ermittlungserfolge des Zollfahndungsamts Dresden stehen die Sicherstellungen von fünf Kilogramm Crystal, zehn Kilogramm Marihuana und 300 Ecstasy-Tabletten im November 2021 (siehe Pressemitteilung vom 31. Januar 2022) sowie von 1,3 Kilogramm Crystal im April 2021 (siehe Pressemitteilung vom 30. April 2021). Der Straßenverkaufswert der hier sichergestellten Betäubungsmittel beläuft sich, nach üblicher Streckung der hochreinen Ware, auf rund 536.000 Euro.

Hinterziehung von Einfuhrabgaben

Im Vorjahr wurden 23 Ermittlungsverfahren (2020: 20) eingeleitet, bei denen der Verdacht bestand, dass Zölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer nicht ordnungsgemäß entrichtet wurden. Der überwiegende Teil der Ermittlungsverfahren stand in Zusammenhang mit der Falschanmeldung der Warenwerte sowie der Warentarifnummern bei der Einfuhrabfertigung von Waren. Daneben waren im letzten Jahr auch Verstöße gegen Antidumpingmaßnahmen der Europäischen Union Gegenstand der Ermittlungen.

Sonstige Verbote und Beschränkungen

Unter Verboten und Beschränkungen sind alle EU-rechtlichen und nationalen Vorschriften zu verstehen, die dem Schutz der öffentlichen Ordnung, der Umwelt, der menschlichen Gesundheit, der Tier- und Pflanzenwelt sowie dem Gewerblichen Rechtsschutz dienen.

Die Ermittlungsschwerpunkte des Zollfahndungsamts Dresden liegen hierbei in den Deliktsbereichen der Waffen- und Sprengstoffkriminalität, der Marken- beziehungsweise Produktpiraterie, des Arznei- und Dopingmittelschmuggels sowie im Bereich des Artenschutzes.

Waffen- und Sprengstoffkriminalität

In diesem Deliktsbereich konzentrierten sich die Ermittlungen des Zollfahndungsamts Dresden vorrangig auf die Bekämpfung des Waffenschmuggels und der rechtswidrigen Einfuhr von Sprengstoffen, insbesondere in Form von unerlaubter Pyrotechnik.

Die Ermittler*innen des Zollfahndungsamts Dresden bearbeiteten im Vorjahr 262 Ermittlungsverfahren in diesem Deliktsbereich (2020: 240) und stellten unter anderem über 28.200 pyrotechnische Erzeugnisse (2020: 14.000 Stück) sowie 183 nach dem Waffengesetz verbotene Gegenstände (2020: 311 Stück) sicher. Dabei handelte es sich um verbotene, erlaubnispflichtige oder nicht mit dem erforderlichen Prüfzeichen versehene Waffen wie Schlagringe, Messer, Reizstoffsprühgeräte, verschiedenste Elektroimpulsgeräte, Softairwaffen, Laserzielprojektoren, Nachtsichtgeräte und Waffenteile für scharfe Schusswaffen.

Gewerblicher Rechtsschutz

Im Deliktsbereich des Gewerblichen Rechtsschutzes wurden im vergangenen Jahr 25 Ermittlungsverfahren neu eingeleitet. Den Schwerpunkt bildeten hierbei Verfahren wegen Verdachts von Rechtsverletzungen geschützter Marken oder Herkunftsbezeichnungen. Der betroffene Warenkreis erstreckte sich von aus Asien eingeführten Uhren einer bekannten Schweizer Marke über Zubehör von Spielekonsolen bis zu Textilien aus der Türkei. So wurden beispielsweise 2.923 gefälschte Armbanduhren und 351 Controller für Spielkonsolen sichergestellt.

Arznei- und Dopingmittel

Wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz sowie gegen das Antidopinggesetz ermittelten die Bediensteten des Zollfahndungsamts Dresden im Vorjahr in 853 Fällen (2020: 613 Fälle).

Sichergestellt wurden in diesen Ermittlungsverfahren über 25.728 Tabletten (2020: 65.500 Tabletten), 262 Kilogramm Pulver (2020: 217 Kilogramm) und 39,33 Liter verbotener Arzneimittel (2020: 7,4 Liter) sowie 95.947 Tabletten (2020: 100.000 Tabletten), 23 Kilogramm Pulver (2020: 19 Kilogramm) und 29,03 Liter an Dopingsubstanzen (2020: 11,5 Liter).

Der Großteil dieser Waren wurde in internationalen Luftfrachtsendungen festgestellt und war für Empfänger in anderen Ländern bestimmt. In diesen Fällen steuerte das Zollfahndungsamt Dresden die notwendigen Informationen für die Durchführung weiterer Ermittlungen an die zuständigen Behörden, insbesondere der Empfängerländer. In fünf Fällen erfolgten in Abstimmung mit den jeweiligen Strafverfolgungsbehörden kontrollierte Weiterleitungen, da die sichergestellten Substanzen dort als Beweismittel in eigenen Ermittlungsverfahren Verwendung fanden.

Artenschutz

Die Arbeit des Zolls trägt maßgeblich zum Erhalt der vom Aussterben bedrohten Arten bei. Zum Schutz der Tiere und Pflanzen überwacht der Zoll die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im internationalen Warenverkehr. Rund 5.600 Tierarten und 30.000 Pflanzenarten unterliegen diesem besonderen Schutz. Artengeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Dabei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Wegen transportiert werden.

In 43 Ermittlungsverfahren (2020: 23) gingen die Dresdner Zollfahnder*innen im letzten Jahr dem Verdacht von Verstößen gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen sowie gegen das Bundesnaturschutzgesetz nach und stellten dabei unter anderem 16 Erzeugnisse aus der Haut artengeschützter Schlangen (Python) sowie 107 Erzeugnisse aus Elfenbein sicher.

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