- Ort und Datum : Bonn, 8. Dezember 2023
Im Jahr 2022 hat die Financial Intelligence Unit (FIU) knapp 38.000 Analyseberichte mit Hinweisen auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und weitere Straftaten an die zuständigen Behörden - überwiegend an die Landeskriminalämter und Staatsanwaltschaften - übermittelt. Dies entspricht einem Zuwachs von 31 Prozent gegenüber 2021.
FIU-Jahresbericht 2022
FIU 2022 auf einen Blick und Kurzfassung
Zur weiteren Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit hat die FIU circa 1.300 Ersuchen von ausländischen FIUs beantwortet und knapp 30.900 Spontanmeldungen versandt. Die Gesamtzahl aller Vorgänge im internationalen Bereich hat sich im Vergleich zum Vorjahr damit mehr als verdoppelt. Insbesondere die Anzahl der ausgehenden Spontaninformationen an ausländische FIUs ist dabei deutlich gestiegen.
Zudem hat die FIU im Jahr 2022 insgesamt über 5.100 nationale Ersuchen beantwortet. Die Anfragen der inländischen Behörden, wie zum Beispiel von Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendiensten, haben damit einen neuen Höchststand erreicht. Bei insgesamt 319 inländischen Ersuchen lagen Bezüge zu staatsschutzrelevanter Kriminalität, zu Sanktionsverstößen beziehungsweise zu Terrorismusfinanzierung vor. Schließlich hat die FIU den Verpflichteten zwölf Typologiepapiere und weitere Produkte der strategischen Analyse zur Verfügung gestellt.
Die Anzahl der eingegangenen Verdachtsmeldungen ist erneut gestiegen. Mit insgesamt 337.186 erreichten die FIU 38.679 mehr Verdachtsmeldungen als im Vorjahr. Das entspricht einem Plus von 13 Prozent. Mit rund 97 Prozent entfiel der größte Anteil des Meldeaufkommens abermals auf den Finanzsektor. Aus dem Nichtfinanzsektor erreichten die FIU knapp 2.000 Verdachtsmeldungen mehr als im Vorjahr. Der Anstieg ist hier erneut überproportional, jedoch nicht mehr so ausgeprägt wie im Jahr 2021.
Auf der Grundlage der erweiterten Sanktionsmaßnahmen der Europäischen Union, die insbesondere vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine erlassen wurden, überprüft die FIU ihren Meldebestand priorisiert und fortlaufend auch zur Identifizierung potentieller Sanktionsumgehungen und unterrichtet die mit der Sanktionsdurchsetzung beauftragten Behörden von Amts wegen unverzüglich über relevante Informationen für die dortige Aufgabenwahrnehmung.