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Jahresbilanz 2023 des Zollfahndungsamts Dresden

Jahresbilanz 2023 des Zollfahndungsamts Dresden

  • Ort und Datum : Dresden, 12. Juli 2024

Herausgeber

Zollfahndungsamt Dresden

  • StrasseHausnummerSchützenhöhe 24 - 26
  • PLZOrt01099 Dresden

Das Zollfahndungsamt Dresden hat auch im Jahr 2023 auf hohem Niveau seine Aufgaben zur Bekämpfung der mittleren, schweren und organisierten Zollkriminalität erfüllt.

Die Bandbreite der hiesigen Ermittlungen umfasste grenzüberschreitende Betäubungsmitteldelikte, Verbrauchsteuerstraftaten, grenzüberschreitende Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen in den Bereichen Waffen und Sprengstoff, Arznei- und Dopingmittel, Artenschutz und gewerblicher Rechtsschutz sowie Hinterziehung von Einfuhrabgaben.

Im vergangenen Jahr leitete das Zollfahndungsamt Dresden 1.380 Ermittlungsverfahren gegen 1.949 Tatverdächtige ein und führte eine Vielzahl von bestehenden Verfahren fort.

Aufgrund der erfolgreichen Ermittlungen des Zollfahndungsamts Dresden sprachen Gerichte im Vorjahr Freiheitsstrafen von insgesamt 139 Jahren sowie Geldstrafen in Höhe von 155.093 Euro aus.

Durch ihre Ermittlungen deckten die Dresdner Zollfahnderinnen und Zollfahnder Steuerhinterziehungen im Gesamtumfang von über 5,15 Millionen Euro auf und stellten unter anderem Folgendes sicher:

  • 1.895 Kilogramm Betäubungsmittel
  • 4,7 Millionen Zigaretten
  • 2,8 Tonnen Wasserpfeifentabak
  • 2.331 Liter Substitute
  • 26.908 pyrotechnische Erzeugnisse
  • 470 dem Waffengesetz unterliegende Gegenstände
  • 672 Stück Kriegswaffenmunition und 7.435 Stück erlaubnispflichtige Munition
  • 239.568 Tabletten mit verbotenen Arznei- und Dopingmitteln
  • 23.074 Ampullen mit Dopingpräparaten
  • 20.725 gefälschte Markenprodukte
  • 96 Erzeugnisse von oder aus geschützten Tier- und Pflanzenarten

Weitere Auszüge aus der Bilanz

Verbrauchsteuerkriminalität

Verbrauchsteuern stellen die bedeutendsten Einnahmen der Zollverwaltung dar und umfassen die sogenannten indirekten Steuern auf Genussmittel (Tabakwaren, alkoholische Getränke und Kaffee) sowie Energieerzeugnisse (Energieträger wie Mineralöl, Erdgas, Flüssiggas und Kohle) und den elektrischen Strom.

Der illegale Verkehr und Handel mit diesen hochsteuerbaren Waren birgt aufgrund der lukrativen, illegalen Gewinnaussichten ein enormes Betrugspotenzial. Dieses verursacht - neben erheblichen Steuerausfällen in der Bundesrepublik Deutschland und anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union - insbesondere auch Wettbewerbsverzerrungen in der Wirtschaft.

Das Zollfahndungsamt Dresden leitete im Berichtsjahr insgesamt 53 Ermittlungsverfahren in diesem Deliktsbereich neu ein und stellte unter anderem über 4,7 Millionen Zigaretten, 2,8 Tonnen Wasserpfeifentabak sowie 2.331 Liter von sogenannten Substituten sicher.

Betäubungsmittelkriminalität

Die Bekämpfung des international organisierten Rauschgiftschmuggels stellt nach wie vor einen Hauptschwerpunkt in der Arbeit des Zollfahndungsamts Dresden dar.

Die Ermittlerinnen und Ermittler des Zollfahndungsamts Dresden sowie der Gemeinsamen Ermittlungsgruppen Rauschgift (GER) leiteten in diesem Deliktsbereich insgesamt 605 Verfahren neu ein und stellten über 1.895 Kilogramm Betäubungsmittel sicher.

Im Einzelnen handelt es sich hierbei unter anderem um:

  • 874 Kilogramm Kokain
  • 637 Kilogramm Marihuana
  • 57 Kilogramm Methamphetamin beziehungsweise Crystal
  • 103 Kilogramm MDMA
  • 14 Kilogramm Opium
  • 59 Kilogramm Haschisch
  • 1.428 Ecstasy-Pillen

Hier schlagen sich unter anderem die weiter zunehmenden Sicherstellungen von Postsendungen mit Betäubungsmitteln im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Zollfahndungsamts Dresden nieder. Zum überwiegenden Teil waren die Postsendungen nicht für Deutschland bestimmt, sondern für Adressaten in anderen Ländern Europas oder auf anderen Kontinenten. Im Zuge der internationalen Zusammenarbeit erhielten die Fahnder in den Zielländern umgehend Mitteilungen über die hiesigen Feststellungen. Das hier sichergestellte Rauschgift wurde in 22 Fällen kontrolliert an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet und damit deren Ermittlungen maßgeblich unterstützt.

Ermittlungsschwerpunkte bildeten weiterhin die durch eigenständige Ermittlungen im Bereich Einfuhrschmuggel mit Crystal und Marihuana geführten Verfahren in den Freistaaten Thüringen (Arnstadt und Ilmenau) und Sachsen (Leipzig und Dresden).

Ermittlungsverfahren mit direktem Bezug zu einer Sicherstellung an den Grenzen zur Tschechischen Republik spielten eine untergeordnete Rolle. Der Ursprung bei den Sicherstellungen von Crystal, das für Sachsen und Thüringen bestimmt war, lag überwiegend in den Beneluxstaaten.

Hinterziehung von Einfuhrabgaben

Im Berichtsjahr wurden 18 Ermittlungsverfahren neu eingeleitet, bei denen der Verdacht bestand, dass Zölle sowie die Einfuhrumsatzsteuer nicht ordnungsgemäß entrichtet wurden. Der überwiegende Teil der Ermittlungsverfahren stand in Zusammenhang mit der Falschanmeldung der Warenwerte sowie der Warentarifnummern bei der Einfuhrabfertigung von Waren.

Sonstige Verbote und Beschränkungen

Unter Verboten und Beschränkungen sind alle EU-rechtlichen und nationalen Vorschriften zu verstehen, die dem Schutz der öffentlichen Ordnung, der Umwelt, der menschlichen Gesundheit, der Tier- und Pflanzenwelt sowie dem gewerblichen Rechtsschutz dienen.

Die Ermittlungsschwerpunkte des Zollfahndungsamts Dresden liegen hierbei in den Deliktsbereichen der Waffen- und Sprengstoffkriminalität, der Marken- beziehungsweise Produktpiraterie, des Arznei- und Dopingmittelschmuggels sowie im Bereich des Artenschutzes.

Waffen- und Sprengstoffkriminalität

In diesem Deliktsbereich konzentrierten sich die Ermittlungen des Zollfahndungsamtes Dresden vorrangig auf die Bekämpfung des Waffenschmuggels und der rechtswidrigen Einfuhr von Sprengstoffen, insbesondere in Form von unerlaubter Pyrotechnik.

Die Ermittlerinnen und Ermittler des Zollfahndungsamts Dresden bearbeiteten im Vorjahr 221 Ermittlungsverfahren in diesem Deliktsbereich und stellten unter anderem über 26.908 pyrotechnische Erzeugnisse sowie 470 dem Waffengesetz unterliegende Gegenstände sicher. Dabei handelte es sich um verbotene, erlaubnispflichtige oder nicht mit dem erforderlichen Prüfzeichen versehene Waffen wie Schlagringe, Messer, Reizstoffsprühgeräte, verschiedenste Elektroimpulsgeräte, Softairwaffen und Waffenteile für scharfe Schusswaffen.

Darüber hinaus konnten 672 Stück Kriegswaffenmunition und 7.435 Stück erlaubnispflichtige Munition sichergestellt werden.

Gewerblicher Rechtsschutz

Im Deliktsbereich des Gewerblichen Rechtsschutzes wurden im vergangenen Jahr elf Ermittlungsverfahren neu eingeleitet. Den Schwerpunkt bildeten hierbei Verfahren wegen Verdachts von Rechtsverletzungen geschützter Marken oder Herkunftsbezeichnungen.

Der betroffene Warenkreis erstreckte sich von Kosmetik oder Parfüm (2.395 Stück) über Schuhe (1.600 Paar) bis zu Textilien (16.730 Stück).

Arznei- und Dopingmittel

Wegen Verstößen gegen das Arzneimittel- sowie gegen das Antidopinggesetz ermittelten die Beschäftigten des Zollfahndungsamts Dresden im Vorjahr in 388 Fällen.

Sichergestellt wurden in diesen Ermittlungsverfahren über 166.870 Tabletten, 2,39 Kilogramm Pulver und 0,9 Liter verbotene Arzneimittel sowie 72.698 Tabletten und 23.074 Ampullen mit Dopingsubstanzen.

Artenschutz

Die Arbeit des Zolls trägt maßgeblich zum Erhalt der vom Aussterben bedrohten Arten bei. Zum Schutz der Tiere und Pflanzen überwacht der Zoll die Einhaltung der gesetzlichen Ein- und Ausfuhrregelungen im internationalen Warenverkehr. Rund 5.800 Tier- und 30.000 Pflanzenarten stehen unter diesem besonderen Schutz. Artgeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Waren, die verbotswidrig ein- oder ausgeführt werden, werden von den Zollbehörden beschlagnahmt. Dabei ist es unerheblich, ob die Waren privat oder gewerblich im Reiseverkehr, im Postverkehr oder auf anderen Wegen transportiert werden.

In 62 Ermittlungsverfahren gingen die Dresdner Zollfahnderinnen und Zollfahnder im letzten Jahr dem Verdacht von Verstößen gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen sowie gegen das Bundesnaturschutzgesetz nach und stellten dabei unter anderem 50 Liter Schildkrötenöl, 14 Erzeugnisse aus Elfenbein, einen Zahn von einem Pottwal, 27 Erzeugnisse aus der Haut artengeschützter Schlangen (Python) sowie 1.289 Erzeugnisse aus der Kostuswurzel sicher.

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