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Bilanz 2023 der Duisburger Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Mehr als drei Millionen Euro an Bußgeldern verhängt

Kräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei Schwerpunktprüfung

Auch im Jahr 2023 waren die Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Tag für Tag im Einsatz. Sie prüften im Zuständigkeitsbezirk des Hauptzollamts Duisburg rund 1.000 Arbeitgeber und deren Beschäftigte in allen Wirtschaftsbereichen.

Nach den Arbeitnehmerbefragungen schließen sich oftmals langwierige und komplexe Geschäftsunterlagenprüfungen und gegebenenfalls Ermittlungen an.

Im Jahr 2023 wurden in der Summe rund 5.900 Ermittlungsverfahren eingeleitet (4.566 Strafverfahren und 1.491 Ordnungswidrigkeitenverfahren). Die Zahl der Ermittlungsverfahren ist im Vergleich zu den vorherigen Jahren gleichbleibend hoch.

Die ermittelte Schadenssumme der Standorte Duisburg und Emmerich belief sich im Jahr 2023 auf rund neun Millionen Euro und setzte sich im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen der FKS aus nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen, nicht gezahlten Steuern und "sonstigen Schäden" (insbesondere nicht gezahlten Mindestlöhnen und Urlaubskassenbeiträgen sowie zu Unrecht erhaltenen Sozialleistungen) zusammen.

Die Ermittlungen der Zöllnerinnen und Zöllner der FKS führten 2023 dazu, dass Gerichte Geldstrafen in Höhe von über einer Million Euro und Freiheitsstrafen von über 30 Jahren verhängten (2022: 830.000 Euro Geldstrafen, 28,5 Jahre Freiheitsstrafen).

Zum Beispiel verurteilte das Landgericht Essen im Herbst 2023 einen Essener Bauunternehmer in einem umfangreichen Ermittlungsverfahren der organisierten Form der Schwarzarbeit zu einer Freiheitstrafe von zwei Jahren und acht Monaten (ohne Bewährung).

Pressemeldung vom 13. Oktober 2023:
Zoll-Ermittlungen enden mit Haftstrafe

Die Feststellungen in Ordnungswidrigkeitenverfahren betreffen die Nichtzahlung der nach dem Mindestlohngesetz, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz sowie dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz festgelegten Mindestlöhne beziehungsweise Lohnuntergrenze. Mit Abschluss dieser Verfahren konnten bei der FKS des Hauptzollamts Duisburg im Jahr 2023 Bußgelder in Höhe von 3,2 Millionen Euro festgesetzt werden.

Der Bezirk des Hauptzollamts Duisburg umfasst die Städte Essen, Oberhausen, Mülheim und Duisburg sowie die Kreise Kleve und Wesel.

Schwarzarbeit: Ein Begriff - viele Facetten

Prüfungen der FKS erfolgen immer ganzheitlich. Geprüft wird grundsätzlich, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden oder gegebenenfalls sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen.

Die FKS führt ihre Prüfungen sowohl als verdachtsunabhängige Spontanprüfung, als Initiativprüfung aus Anlass eigener Risikoeinschätzungen - insbesondere in von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen - wie auch als hinweisbezogene Prüfmaßnahmen durch.

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