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Jahresstatistik 2023 der Magdeburger Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Schäden durch Schwarzarbeit von rund neun Millionen Euro festgestellt

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts (HZA) Magdeburg zieht für das Jahr 2023 eine positive Bilanz.

Es wurden 1.339 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt, Schäden durch Schwarzarbeit von rund neun Millionen Euro festgestellt, Freiheitsstrafen in Höhe von 22,5 Jahren und Geldstrafen von knapp einer Million Euro erwirkt.

Das HZA Magdeburg hat an den Standorten Magdeburg, Halle, Sangerhausen, Dessau und Stendal 232 Beschäftigte zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung eingesetzt.

Im Jahr 2023 wurden durch die Zöllnerinnen und Zöllner 1.339 Arbeitgeberprüfungen in Sachsen-Anhalt durchgeführt. Prüfschwerpunkte der FKS in Sachsen-Anhalt waren das Bauhaupt- und Baunebengewerbe sowie das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe. Außerdem war das HZA Magdeburg auch an den bundesweiten Schwerpunktprüfungen im Bereich Mindestlohn, im Baugewerbe, im Hotel- und Gaststättengewerbe, im Wach- und Sicherheitsgewerbe, im Paket-, Express und Kuriergewerbe sowie im Bereich der Clankriminalität beteiligt.

Durch ihre Prüfungen und Ermittlungen deckten die Zollbeamtinnen und -beamten des HZA Magdeburg Schäden für die Sozialversicherung in einer Gesamthöhe von rund neun Millionen Euro auf.

Insgesamt konnten im letzten Jahr beim Hauptzollamt Magdeburg 2.174 Ermittlungsverfahren eingeleitet und 2.068 Ermittlungsverfahren abgeschlossen werden. Die im vergangenen Jahr abgeschlossenen Ermittlungen führten zu Geldstrafen in Höhe von insgesamt rund einer Million Euro. Zudem wurden Freiheitsstrafen in Höhe von 22,5 Jahren erwirkt.

1.166 Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet, davon 206 wegen Verstößen gegen Mindestarbeitsbedingungen. 850 Ordnungswidrigkeitenverfahren konnten im vergangenen Jahr abgeschlossen werden, davon 133 wegen Verstößen gegen Mindestarbeitsbedingungen. Insgesamt wurden knapp 1,6 Millionen Euro an Buß- und Verwarngeldern verhängt.

Die FKS führt ihre Prüfungen sowohl als verdachtsunabhängige Spontanprüfungen, als Initiativprüfung aus Anlass eigener Risikoeinschätzungen, insbesondere in von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen, wie auch als hinweisbezogene Prüfmaßnahmen durch. Beginnend mit den Arbeitnehmerbefragungen vor Ort zu den Arbeitsverhältnissen schließen sich oftmals langwierige und komplexe Ermittlungen und Geschäftsunterlagenprüfungen an.

Regierungsdirektorin Nora Stiller, Leiterin des HZA Magdeburg, hebt hervor: "Die durch meine Beschäftigten aufgedeckten weiterhin hohen Schadenssummen zeigen, wie wichtig die Arbeit des Zolls zum Schutz der heimischen Wirtschaft, der Sozialsysteme und der Bürgerinnen und Bürger ist. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit wird auch im Jahr 2024 verstärkt den Bereich der organisierten Formen der Schwarzarbeit im Fokus haben und einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und Geldwäsche leisten."

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung haben viele Facetten

FKS-Ermittlungen erfolgen immer ganzheitlich. Das bedeutet, dass geprüft wird, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden oder gegebenenfalls sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen.

Verstoß gegen Mindestarbeitsbedingungen

Jede Prüfung ist grundsätzlich auch eine Mindestlohnprüfung. Die FKS verfolgt alle Formen von Mindestlohnverstößen mit unverändert hoher Priorität, insbesondere im Hinblick auf die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,41 Euro zum 1. Januar 2024.

Organisierte Formen der Schwarzarbeit

Die Bekämpfung von organisierten Formen der Schwarzarbeit und der Organisierten Kriminalität bilden einen Schwerpunkt der Aufgabenwahrnehmung der FKS.

Ziel ist es, organisiert agierende Täterstrukturen zu erkennen und zu zerschlagen.
Gemeinsam mit der Polizei und der Steuerfahndung wird oftmals in gemeinsamen Ermittlungsgruppen und mit verdeckten Ermittlungsmaßnahmen gegen die Drahtzieher ermittelt.

Die Täter verursachen regelmäßig hohe Sozialversicherungs- und Steuerschäden und verdrängen gesetzestreue Mitbewerber durch unlautere Wettbewerbsvorteile.

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