Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls legt Jahresbilanz 2023 vor
Bundesweit rund 49.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren und über 101.000 Strafverfahren eingeleitet
Im Jahr 2023 haben die Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bundesweit rund 49.000 Ordnungswidrigkeitenverfahren (2022: 48.000; 2021: 32.500) und über 101.000 Strafverfahren (2022: 111.500; 2021: 120.300) eingeleitet und sind damit erneut entschieden gegen Schwarzarbeit, illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug vorgegangen.
Mit mehr als 4.200 eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen Mindestentgeltvorschriften (2022: 3.600; 2021: 3.200) liegt das Ergebnis über dem Ergebnis der Vorjahre. Diese Feststellungen betreffen die Nichtzahlung der nach dem Mindestlohngesetz, dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz sowie dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz festgelegten Mindestlöhne beziehungsweise Lohnuntergrenze. Die FKS hat im Jahr 2023 insgesamt 7.249 Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz eingeleitet. Dazu zählen neben den Verstößen gegen Mindestlohnvorschriften auch weitere Verstöße gegen das Mindestlohngesetz wie beispielsweise die Mitwirkungs- oder Aufbewahrungspflichten.
Im Jahr 2023 haben die Kräfte des Zolls rund 42.600 Arbeitgeber überprüft (2022: 53.100; 2021: 48.000). Die FKS führt ihre Prüfungen verdachtsunabhängig, hinweisbezogen oder auf Grundlage eigener Risikoeinschätzungen, insbesondere in von Schwarzarbeit besonders betroffenen Branchen, durch. Dabei folgt sie dem Grundsatz "Qualität vor Quantität".
An die Arbeitnehmerbefragungen vor Ort zu den Arbeitsverhältnissen schließen sich oftmals langwierige und komplexe Geschäftsunterlagenprüfungen und gegebenenfalls Ermittlungen an. Auch im vergangenen Jahr gab es bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen, die unter anderem im Baugewerbe, im Hotel- und Gaststättengewerbe, in der Gebäudereinigung sowie im Speditions-, Transport und Logistikgewerbe durchgeführt wurden.
Die Ermittlungen der Zollbeamtinnen und -beamten führten zu Freiheitsstrafen von knapp 990 Jahren und deckten einen Schaden in einer Gesamthöhe von insgesamt rund 615 Millionen Euro auf. Die festgestellte Schadenssumme im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen der FKS setzt sich aus nicht gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen, nicht gezahlten Steuern und "sonstigen Schäden" (insbesondere nicht gezahlten Mindestlöhnen und Urlaubskassenbeiträgen sowie zu Unrecht erhaltenen Sozialleistungen) zusammen.
Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung haben viele Facetten
Prüfungen der FKS erfolgen immer ganzheitlich. Geprüft wird grundsätzlich, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden oder gegebenenfalls sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen.
Organisierte Formen der Schwarzarbeit
Die Bekämpfung von organisierten Formen der Schwarzarbeit und der Organisierten Kriminalität bilden einen Schwerpunkt der Aufgabenwahrnehmung der FKS. Ziel ist es, organisiert agierende Täterstrukturen zu erkennen und zu zerschlagen. Gemeinsam mit der Polizei und der Steuerfahndung wird oftmals in gemeinsamen Ermittlungsgruppen und mit verdeckten Ermittlungsmaßnahmen gegen die Drahtzieher ermittelt. Die Täter verursachen regelmäßig hohe Sozialversicherungs- und Steuerschäden und verdrängen gesetzestreue Mitbewerber durch unlautere Wettbewerbsvorteile.
Bundesweit wurden seitens der FKS mehr als 50 Verfahrenskomplexe bearbeitet, die von der Staatsanwaltschaft als Organisierte Kriminalität eingestuft wurden.
Katja Hessel, Parlamentarische Staatssekretärin
Katja Hessel, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen dazu:
"Auch im vergangenen Jahr ist die FKS wieder sehr erfolgreich gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in Deutschland vorgegangen und hat sich insbesondere bei der Bekämpfung schwerer und organisierter Kriminalität durch ihre hohe Professionalität ausgezeichnet. Mit ihrem entschlossenen Vorgehen trägt sie nicht nur zur Durchsetzung gesetzlicher Vorgaben bei, sondern ermöglicht auch faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen."
Die Jahresergebnisse im Einzelnen
Sachverhalte | 2023 | 2022 | 2021 |
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Prüfung von Arbeitgebern | 42.631 | 53.182 | 48.064 |
Eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Straftaten | 101.423 | 111.501 | 120.345 |
Abgeschlossene Ermittlungsverfahren wegen Straftaten | 95.920 | 109.053 | 112.836 |
Summe der Geldstrafen aus Urteilen und Strafbefehlen - in Millionen Euro - | 30,5 | 37,7 | 34,4 |
Summe der erwirkten Freiheitsstrafen - in Jahren - | 987 | 1.383 | 1.624 |
Eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten | 48.812 | 47.928 | 32.524 |
- davon Ordnungswidrigkeiten wegen Verstößen gegen Mindestarbeitsbedingungen nach AEntG, MiLoG und AÜG | 4.214 | 3.640 | 3.243 |
Abgeschlossene Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten | 39.915 | 38.786 | 40.462 |
- davon Ordnungswidrigkeiten wegen Verstößen gegen Mindestarbeitsbedingungen nach AEntG, MiLoG und AÜG | 2.994 | 3.070 | 3.750 |
Summe der festgesetzten Geldbußen, Verwarnungsgelder und Einziehungsbeträge - in Millionen Euro - | 96,1 | 32,0 | 35,5 |
Schadenssumme im Rahmen der straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungen - in Millionen Euro - | 614,6 | 686,4 | 789,7 |
Steuerschäden aus Ermittlungsverfahren der Landesfinanzverwaltungen, die aufgrund von Prüfungs- und Ermittlungserkenntnissen des Zolls veranlasst wurden - in Millionen Euro - | 37,3 | 28,3 | 55,0 |
Zusammengefasster Betrag der Vermögensabschöpfungsmaßnahmen | 78,2 | 53,4 | 66,8 |