- Ort und Datum : Bonn, 13. September 2024
Seit der Zunahme des grenzüberschreitenden Online-Handels nimmt der Zoll die veränderten Warenströme durch unangekündigte Schwerpunktkontrollen an den deutschen Frachtflughäfen regelmäßig und verstärkt in den Fokus. Die zu prüfenden Produktgruppen und Themenbereiche werden im Vorfeld im Rahmen einer risikoorientierten Auswahl festgelegt. Besonders im Blick stehen dabei Waren, die im Online-Handel überproportional oft gefälscht oder ohne Einhaltung von Sicherheitsstandards angeboten werden.
Für die Überwachung dieser sektoralen Vorschriften sind in Deutschland die Marktüberwachungsbehörden zuständig, zum Beispiel Regierungspräsidien, Gewerbeaufsichtsämter und die Bundesnetzagentur. Der Zoll wirkt hierbei mit. Stellen die Zollstellen bedenkliche Waren fest, werden diese der zuständigen Fachbehörde mitgeteilt, die dann über die Einfuhrfähigkeit und das weitere Vorgehen in eigener Zuständigkeit entscheidet.
Aktuell führte der Zoll vom 2. bis 4. September 2024 Schwerpunktkontrollen an den Frachtflughäfen Frankfurt am Main, Köln/Bonn und Leipzig/Halle mit gezielten Kontrollen im internationalen Paketverkehr durch. Ein besonderes Augenmerk lag dabei auf Einfuhrsendungen mit T-Shirts, Schuhen und Taschen, die über drittländische Handelsplattformen bestellt und in die EU verbracht wurden.
Ziel dieser Maßnahmen war es, die Einhaltung der zollrechtlichen Vorschriften und die ordnungsgemäße Erhebung der Einfuhrabgaben sicherzustellen sowie die geltenden Einfuhrverbote insbesondere im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes (zum Beispiel Markenrechte) in den Blick zu nehmen und die Produktsicherheit (Textilkennzeichnung) durch die Marktüberwachungsbehörden überprüfen zu lassen.
Bilanz der Kontrollaktion bei noch laufender Auswertung
Im Rahmen der Kontrollmaßnahmen wurden 2.390 Paketsendungen mittels Risikoanalyse für genauere Überprüfungen selektiert, da es Anhaltspunkte gab, dass die Waren gefälscht oder nicht verkehrsfähig sind beziehungsweise unterfakturiert waren. In 906 Fällen (circa 38 Prozent der kontrollierten Sendungen) hat sich das Risiko nicht bestätigt und die Waren konnten zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden. Bei sieben Überprüfungen hat sich ein Risiko bereits im Rahmen der Kontrollen bestätigt. In 1.484 Fällen (circa 62 Prozent der kontrollierten Sendungen) steht die Entscheidung noch aus.
Eine abschließende Aussage, inwieweit kontrollierte Waren nicht verkehrsfähig sind beziehungsweise unterfakturiert waren, ist daher derzeit noch nicht möglich. Dies gilt auch hinsichtlich etwaiger Produktfälschungen.