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Zoll informiert auf der DoKomi 2024

Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz und Hauptzollamt Düsseldorf auf größter Anime- und Manga-Convention Deutschlands vertreten

Zöllnerin und Zöllner informieren Besucherin und Besucher am Messestand des Zolls

Vom 28. bis 30. Juni 2024 trafen in Düsseldorf fantasievoll kostümierte Besucherinnen und Besucher auf Künstlerinnen und Künstler sowie kreative Ausstellerinnen und Aussteller auf der laut Messeveranstalter größten Anime- und Manga-Convention Deutschlands.

Kreativität zieht aber auch Nachahmungen an. Um die Ausstellerinnen und Aussteller zu informieren, wie sie sich gegen Verletzungen ihrer Rechte geistigen Eigentums zur Wehr setzen können und die Besucherinnen und Besucher für die Problematik der Marken- und Produktpiraterie zu sensibilisieren, nahm die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz (ZGR) der Generalzolldirektion zusammen mit dem Hauptzollamt (HZA) Düsseldorf in diesem Jahr mit einem Informationsstand zum Thema "Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie durch den Zoll" an der DoKomi in Düsseldorf teil.

Die ZGR stand dabei während der gesamten Messe den Ausstellerinnen und Ausstellern sowie Besucherinnen und Besuchern für Fragen zur Durchsetzung von Rechten geistigen Eigentums zur Verfügung. Das HZA Düsseldorf stand den Besucherinnen und Besuchern für allgemeine Fragen zum Zollrecht, insbesondere auch zum Reiseverkehr mit Ländern außerhalb der europäischen Union zur Verfügung. Anhand von Ausstellungsstücken wurden darüber hinaus am Messestand die Gefahren, die von gefälschten Waren ausgehen, erläutert und Besucherinnen und Besucher darüber informiert, wie man insbesondere im Onlinehandel den Kauf gefälschter Waren vermeidet.

Zusatzinformation

Die Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz der Direktion V der Generalzolldirektion ist die in Deutschland zuständige Stelle für die Bearbeitung von sogenannten Grenzbeschlagnahmeanträgen. Inhaberinnen und Inhaber eines gültigen Rechts geistigen Eigentums (zum Beispiel Marke, Patent, Urheberrecht) haben die Möglichkeit, bei der ZGR einen derartigen Antrag zu stellen.

Je nach Umfang des bewilligten Antrags hält der deutsche Zoll oder auch der Zoll eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union Waren aus Drittländern (zum Beispiel bei der Einfuhr) an, die im Verdacht stehen, die Rechte geistigen Eigentums der Antragstellerinnen oder Antragsteller zu verletzen. Bestätigt sich der Verdacht der Rechtsverletzung, so werden die Waren, gegebenenfalls nach Abschluss eines Gerichtsverfahrens, vernichtet.

Im Bereich des Hauptzollamts Düsseldorf wurden die Zollstellen im Jahr 2023 in 248 Fällen tätig und griffen insgesamt 23.835 Rechte geistigen Eigentums verletzende Waren im Wert von 8.120.625 Euro auf.

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