- Ort und Datum : Frankfurt am Main, 30. Dezember 2022

Zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren hat das Landgericht Darmstadt am 22. Dezember 2022 einen 23-Jährigen aus Rodgau verurteilt. Das Gericht sah die Vorwürfe des unerlaubten gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie des unerlaubten Besitzes von Waffen und Kriegswaffen als erwiesen an.
Dem Urteil war ein Ermittlungsverfahren der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Rauschgift des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main und des Hessischen Landeskriminalamts vorangegangen. Die Fahnderinnen und Fahnder von Zoll und Polizei hatten aufgedeckt, dass der Mann zwischen März 2020 und Juni 2021 insgesamt 22 Kilogramm Amphetamin, rund 16 Kilogramm Marihuana sowie rund 1,5 Kilogramm Kokain im Umkreis von Rodgau illegal veräußert hat.
Auch gelang es den Ermittlerinnen und Ermittlern, dem Mann den unerlaubten Besitz einer Pistole und eines Sturmgewehrs nachzuweisen. Letzteres unterliegt dem Kriegswaffenkontrollgesetz.
Die Auswertungen sogenannter Kryptochats hatte zur Identifizierung des nun Verurteilten geführt. Bereits im März 2022 konnte er durch Einsatzkräfte der Zollfahndung Frankfurt am Main und der hessischen Polizei festgenommen werden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.