- Ort und Datum : Frankfurt am Main, 21. Oktober 2022

Zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilte das Landgericht Frankenthal am 19. Oktober 2022 einen 46-jährigen Angeklagten aus Ludwigshafen wegen der unerlaubten Einfuhr nicht geringer Mengen Betäubungsmittel sowie des illegalen gewinnbringenden Handeltreibens damit.
Ermittlerinnen und Ermittler des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main deckten auf, dass der Mann zwischen Januar 2017 und Oktober 2019 insgesamt rund sechs Kilogramm der künstlich hergestellten Droge 3-MMC (3-Methylmethcathinon) aus den Niederlanden sowie Spanien beschaffte und im süddeutschen Raum veräußerte.
Zuvor hatte eine von spanischen Zollbehörden entdeckte Postsendung mit 242 Gramm des seltenen Rauschgifts zur Identifizierung des nun Verurteilten in Deutschland geführt.
"Dieses Verfahren ist nach bisherigem Kenntnisstand wohl eines der umfangreichsten Verfahren in Bezug auf die synthetische Designerdroge 3-MMC in der Bundesrepublik Deutschland", so Carina Orth, Pressesprecherin des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main.
Die Freiheitsstrafe wurde durch das Gericht zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.