Zoll stellt zehn Kilogramm 3-CMC sicher
Strafverfahren gegen Schmuggler eingeleitet
Zöllner stellten am Morgen des 2. März 2022 bei einer Fahrzeugkontrolle auf der Autobahn 30 zehn Kilogramm des verbotenen psychoaktiven Rauschmittels 3-CMC, oder auch Clophedron genannt, sicher.
Die Ermittler überwachten den fließenden Verkehr aus den Niederlanden, als ein in Polen zugelassenes Fahrzeug ihr Interesse weckte. Sie leiteten den Pkw für eine Kontrolle auf den Parkplatz Waldseite Süd. In der Befragung gab der Reisende an, dass er seinen Onkel in Oos (Niederlande) besucht hatte.
"Die bei unserem Einstieg in eine Kontrolle immer gestellte Frage nach verbotenen Gegenständen oder Betäubungsmitteln verneinte der Insasse des Pkws", so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.
Da die Zöllner Zweifel an dem Wahrheitsgehalt der Aussage des Reisenden hatten, entschlossen sie sich zu einer Intensivkontrolle des Fahrzeugs. Dabei fanden die Beamten im Kofferraum in zwei Tüten insgesamt zehn Pakete zu je einem Kilogramm mit einem Rauschmittel.
Das Zollfahndungsamt Essen bestimmte die Substanz zu einem späteren Zeitpunkt als psychoaktives Rauschmittel aus der Gruppe der Amphetamine. 3-CMC, auch als Clophedron bezeichnet, fällt zwar nicht unter das Betäubungsmittelgesetz, ist aber nach dem seit 2016 bestehenden Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz verboten und darf weder hergestellt noch nach Deutschland eingeführt werden.
Die Drogen wurden beschlagnahmt. Die Zöllner leiteten gegen den Reisenden ein Strafverfahren ein.
Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Essen - Dienstsitz Nordhorn - übernommen.