Mehr als 1.000 Gramm Amphetamin vom Zoll sichergestellt
Magdeburg, 17. Januar 2022
Rauschgiftspürhund Jonny im Einsatz
Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Magdeburg gelang in den frühen Abendstunden des 12. Januar 2022 bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle auf der Autobahn 2, auf dem Gelände des Bundesautobahnpolizeireviers Börde, ein Schlag gegen den Drogenschmuggel, bei dem 1.051 Gramm Amphetamin sichergestellt werden konnten. Der geschätzte Straßenverkaufswert beläuft sich auf circa 10.000 bis 15.000 Euro.
Die Zöllner wählten einen mit zwei männlichen polnischen Staatsbürgern besetzten Seat Leon aus dem laufenden Verkehr der Autobahn 2 Richtung Berlin aus. Auf die Frage nach verbrauchsteuerpflichtigen Waren, wie Zigaretten oder Alkohol sowie Waren, welche gegebenenfalls Verboten und Beschränkungen unterliegen (zum Beispiel Drogen oder Waffen), gab der Fahrer an, nichts dergleichen mit sich zu führen. Bei der sich anschließenden Kontrolle wurde zunächst im Handschuhfach des Fahrzeugs ein Tütchen mit einer weißen Substanz aufgefunden. Ein vor Ort durchgeführter Drogenschnelltest reagierte positiv auf Amphetamin.
Der darauffolgende Einsatz des Rauschgiftspürhunds Jonny führte zum Auffinden rund eines Kilogramms Amphetamin unter dem Beifahrersitz, verpackt in einer handelsüblichen Plastiktüte. Auch hier wies ein Schnelltest auf Amphetamin hin.
Amphetamin, wie etwa Speed oder Crystal Meth, unterliegt in Deutschland den Regelungen des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG), nach welchem der Erwerb, Besitz und Handel von Amphetamin verboten sind. Zuwiderhandlungen können nach § 29 BtmG mit Haftstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.
Vor Ort wurde ein Strafverfahren eingeleitet und beide Personen wurden durchsucht. Da die Wohnsitze beider EU-Bürger nachweislich bekannt waren, wurde durch die Staatsanwaltschaft Magdeburg kein Haftantrag gestellt. Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Hannover.