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Schmuggel von und Handel mit Betäubungsmitteln

Schmuggel von und Handel mit Betäubungsmitteln

  • Ort und Datum : München, 13. Juli 2023

Herausgeber

Zollfahndungsamt München

  • StrasseHausnummerLandsberger Straße 124
  • PLZOrt80339 München

Zu neun Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe hat das Landgericht Augsburg bereits am 11. Mai 2023 einen 49-jährigen Deutschen aus Augsburg wegen Schmuggels von und bewaffnetem Handel mit Betäubungsmitteln verurteilt.

Dem vorausgegangen waren umfangreiche Ermittlungen des Zollfahndungsamts München und der Staatsanwaltschaft Augsburg, nachdem am 27. Mai 2021 ein Paket aus den Niederlanden mit rund 1,5 Kilogramm sogenannter Kräutermischungen bei Postkontrollen Aachener Zöllner aus dem Verkehr gezogen wurde. Diese Zubereitungen fallen unter das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG).

Mit Postbeschlagnahmebeschluss gegen den identifizierten, mehrfach einschlägig in Erscheinung getretenen Abnehmer erfolgte die Sicherstellung weiterer vier Pakete gleichartiger Kräutermischungen mit einem Gesamtgewicht von insgesamt gut 7,5 Kilogramm.

Beim Vollzug des erlassenen Haftbefehls und der Durchsuchung der Wohnung des mutmaßlichen Empfängers der sichergestellten fünf Pakete fanden die Zollfahnder am 25. April 2022 zusätzlich rund 900 Gramm Amphetaminpaste, weitere 400 Gramm Kräutermischungen, 200 Gramm Heroin, Kleinmengen Haschisch und Marihuana, aber auch 60 Gramm Ecstasy-Tabletten, die das Punisher-Logo trugen.

Außerdem stellten die Ermittler rund 25.000 Euro Bargeld und drei Taschenlampen mit integrierten, voll funktionsfähigen Elektroschockern sicher. Bei diesen handelte es sich um verbotene Gegenstände nach dem Waffengesetz, die - sowie ein Einhandklappmesser - unweit der sichergestellten Betäubungsmittel zugriffsbereit in der Nähe der Haustür lagen.

Das Landgericht Augsburg hat den Angeklagten daher unter anderem auch wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln verurteilt und neben der Freiheitsstrafe auch die Einziehung von Wertersatz für knapp 23.000 Euro des sichergestellten Bargelds ausgesprochen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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