Zoll verhindert Drogenschmuggel
Reisender versteckte Kokain unter anderem in einem Brotlaib
Am Samstag, dem 1. Juli 2023, stellten Zöllner am ZOB Bremen bei der Kontrolle eines aus Amsterdam kommenden Linienbusses im Gepäck eines 35 Jahre alten Reisenden über 100 Gramm Kokain, rund 500 Ecstasy-Tabletten, etwa 60 Gramm MDMA, Hauptwirkstoff von Ecstasy, und diverse weitere Drogen sicher. Der Reisende war laut Ticket auf der Durchreise nach Osteuropa.
Zunächst entdeckten die Beamten die ersten nicht versteckten Betäubungsmittel in der Reisetasche des Mannes. Grund genug, sich das weitere Reisegepäck genauer anzuschauen, das unter anderem mit Lebensmitteln gefüllt war. In einem Brotlaib ertastete ein Beamter das darin versteckte Kokain. Augenscheinlich hatte der Reisende vorab das handelsübliche Brot angeschnitten und das Kokain dorthinein platziert. Anschließend hatte er das Brot wieder zusammengefügt und so zurück in die Verkaufsverpackung gesteckt, dass der Eindruck einer ungeöffneten Brotpackung entstehen konnte.
Im Rucksack des Mannes wurden zudem die Ecstasy-Tabletten aufgefunden, versteckt in bereits geöffneten, aber gefüllten Chipstüten. Erstaunt war der Reisende über die vom Zoll verwogenen 60 Gramm MDMA, denn er hatte offenbar geglaubt, 100 Gramm erworben zu haben.
"Reisebusse, die im grenzüberschreitenden innereuropäischen Verkehr unterwegs sind, kontrollieren wir regelmäßig insbesondere auf von Reisenden mitgeführte Drogen", erläuterte Astrid Böttcher, stellvertretende Leiterin des Hauptzollamts Bremen. "Schon bei geringsten Mengen leiten wir sofort ein Strafverfahren ein. Im Fall des Reisenden besteht aber aufgrund der sichergestellten Menge eher der Verdacht, dass der Reisende mit den Betäubungsmitteln Handel treiben will", so Böttcher weiter.
Gegen den Reisenden wurde noch vor Ort ein Strafverfahren eingeleitet. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bremen wurde vom Amtsgericht Bremen die Untersuchungshaft angeordnet. Die Drogen haben einen geschätzten Straßenverkaufswert in Deutschland von etwa 10.000 Euro. Die weiteren Ermittlungen hat das zuständige Zollfahndungsamt Hannover aufgenommen.