Erneute Drogenlieferungen per Post
Zoll stellt Haschisch und Marihuana sicher
Die Beamten der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Dortmund führten am 9. Februar 2023 Kontrollen von Postlieferungen in einem bedeutenden Postverteilzentrum in Herne durch.
Bei den Kontrollen stellten die Beamten insgesamt 8.200 Gramm Haschisch und 7.000 Gramm Marihuana in zwei Paketen sicher.
Ein Paket mit Konservendosen, das sich auf der Durchfuhr von Spanien nach Dänemark befand, enthielt keine Lebensmittel, sondern Haschisch. Das Haschisch hätte einen Straßenverkaufswert von 75.440 Euro erzielt.
Ein zweites Paket aus Spanien, an eine Anschrift in Deutschland gerichtet, enthielt Marihuana im Gesamtwert von 69.300 Euro.
Die weiteren Ermittlungen hat in beiden Fällen das Zollfahndungsamt Essen übernommen.
Aus ermittlungstaktischen Gründen erfolgt die Veröffentlichung erst heute.
Unter den Voraussetzungen der §§ 5 und 10 des Zollverwaltungsgesetzes dürfen auch innerhalb der EU beförderte Sendungen kontrolliert werden.
Dazu darf der Zoll die Sendungen öffnen lassen und prüfen, ob in der Sendung Waren enthalten sind, die Verboten oder Beschränkungen unterliegen oder ob in der Sendung Waren enthalten sind, die einer Verbrauchsteuer unterliegen.
Das Brief- und Postgeheimnis (Art. 10 Grundgesetz) ist in dieser Hinsicht eingeschränkt.
Erhärten sich Anhaltspunkte für eine Straftat, so ist der Zoll befugt, die betroffenen Waren der Staatsanwaltschaft zur weiteren Strafverfolgung und Entscheidung über eine Beschlagnahme der Sendung (§ 99 Strafprozessordnung) vorzulegen.
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Öffnen einer Konservendose, die als Schmuggelversteck genutzt wurde