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Zoll entdeckt zwischen Kunststoffperlen versteckte Hanfsamen in Postsendung

Strafverfahren gegen Empfänger eingeleitet

Insgesamt elf Cannabissamen konnten durch Zöllnerinnen und Zöllner des Zollamts Appenweier in einer Postsendung sichergestellt werden.

Bereits Ende September 2024 erhielt das Zollamt ein Paket aus Großbritannien zur zollrechtlichen Abfertigung. Dieses war an einen Empfänger in Deutschland adressiert, welcher zeitgleich über die Einlieferung des Pakets beim Zollamt informiert wurde.

Zur Überprüfung des Inhalts wurde das Paket durch die Zöllnerinnen und Zöllner geöffnet. Hierbei konnten zuerst mehrere bunte Kunststoffperlen festgestellt werden. Bei der genaueren Betrachtung des Inhalts wurde jedoch schnell klar, dass sich der Inhalt nicht nur auf Bastelutensilien beschränkte. Unter die Perlen hatten sich vier kleine bunte Kapseln, ebenfalls aus Kunststoff, verirrt. Darin befanden sich insgesamt elf Samen zum mutmaßlichen Anbau von Cannabispflanzen.

Der Absender des Pakets hatte sich zudem die Mühe gemacht dem Paket eine handschriftliche Auflistung der gelieferten Cannabissorten beizulegen. Diese nahmen die Zöllnerinnen und Zöllner zusammen mit den Samen dankend entgegen und stellten die Gegenstände sicher.

Da der Empfänger zur Abholung des Pakets nicht erschien, muss er neben den Samen nun auch auf die Kunststoffperlen verzichten. Dennoch erwartet ihn ein Strafverfahren wegen der unerlaubten Einfuhr der Cannabissamen.

Aus EU-Mitgliedsstaaten dürfen ebensolche Samen zum Zweck des privaten Eigenanbaus in begrenzter Anzahl zwar eingeführt werden, aus Nicht-EU-Staaten, wie Großbritannien, ist die Einfuhr jedoch verboten.

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