- Ort und Datum : München, 30. August 2024
Mehrere Päckchen mit Cannabissamen haben Zollbeamte am Zollamt Garching-Hochbrück in den vergangenen Wochen sichergestellt.
Die Abholer der Postsendungen hatten die Samen in Großbritannien online bestellt. "Die Einfuhr von Cannabis aus dem Drittland nach Deutschland ist verboten. Die unerlaubte Einfuhr von Cannabissamen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann empfindliche Bußgelder nach sich ziehen", so Thomas Meister, Pressesprecher des Hauptzollamts München.
Die Samen wurden durch das Zollamt sichergestellt und unter zollamtlicher Aufsicht vernichtet.