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Zoll stoppt Fahrer unter Drogeneinfluss

17 Gramm Kokain, 112 Gramm Amphetamin und Ecstasy-Pillen entdeckte der Zoll bei einer Kontrolle eines niederländischen Fahrzeugs auf der Autobahn 10.

Sichergestellte Drogen

Vergangenen Montag, dem 5. August 2024, stellten Kontrollbeamte des Hauptzollamts Potsdam auf der Autobahn 10, Rastplatz Ferch, bei einer Kontrolle eines niederländischen Pkws insgesamt 17 Gramm Kokain, 112 Gramm Amphetamin und Ecstasy-Pillen sicher.

Die beiden niederländischen Insassen gaben zuvor an, keinerlei Drogen mit sich zu führen. Auf Befragen der Einsatzkräfte des Zolls wurden lediglich Zigaretten angemeldet.

Bei der anschließenden Kontrolle des Fahrzeugs fand die mobile Kontrolleinheit des Zolls acht Clip-Tüten mit weißen und braunen kristallinen Substanzen, eine Plastikflasche und eine Plastikampulle mit einer transparenten Flüssigkeit, zwei Glasampullen mit weißem Pulver, zwei kleine Papiertüten mit weißem Pulver sowie zwei rote Pillen. Ein Drogentest ergab, dass es sich um Kokain und Amphetamin, sowohl in flüssiger als auch in kristalliner Form handelt.

"Die roten Pillen weisen außerdem eine szenetypische Form für Ecstasy auf", so der Leiter der mobilen Kontrolleinheit, Torsten Biehl.

Keiner der Reisenden bekannte sich zu den aufgefundenen Substanzen. Gegen den Fahrer leiteten die Einsatzkräfte vor Ort ein Strafverfahren wegen Verdachts des Bannbruchs in Verbindung mit einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ein. Für die zu erwartende Strafe und die Kosten des Verfahrens behielten die Zöllner eine Sicherheitsleistung von 400 Euro ein.

Der 35-jährige Fahrer und der 44-jährige Beifahrer reisten kürzlich aus den Niederlanden nach Leipzig. Nun waren sie von Leipzig auf dem Weg in die Partymetropole Berlin. Dort wollten sie, ihren Angaben zufolge, einige Tage ihres Urlaubs verbringen.

Die Reise endete bei der Polizei.

Da nicht auszuschließen war, dass der Fahrer unter Einfluss von Betäubungsmitteln stand, wurde die Autobahnpolizei Michendorf hinzugezogen. Diese stellte fest, dass beide Reisenden Kokain konsumiert hatten. Die Weiterfahrt mit dem Pkw wurde durch die Polizei untersagt. Sie leitete gegen den Fahrer ein Bußgeldverfahren wegen Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss ein.

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