Zoll stellt über zehn Kilogramm 2-CMC sicher
Osnabrück, 9. Januar 2024
Substanz nach dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz verboten
Osnabrücker Zöllner stellten am Abend des 5. Januar 2024 bei einer Fahrzeugkontrolle mehr als zehn Kilogramm des verbotenen psychoaktiven Rauschmittels 2-CMC aus der Gruppe der Amphetamine sicher.
Die Ermittler überwachten den fließenden Verkehr auf der Autobahn 30 aus den Niederlanden, als ein in Rumänien zugelassenes Fahrzeug ihr Interesse weckte. Sie leiteten den Pkw für eine Kontrolle auf einen Parkplatz in das Gewerbegebiet Gildehaus.
In der Befragung gaben die Reisenden an, in Belgien gearbeitet zu haben und nun auf dem Rückweg nach Rumänien zu sein.
"Die bei unserem Einstieg in eine Kontrolle immer gestellte Frage nach verbotenen Gegenständen oder Betäubungsmitteln verneinten die Insassen des Pkws", so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.
Da die Zöllner Zweifel an dem Wahrheitsgehalt der Aussagen der Reisenden hatten, entschlossen sie sich zu einer Intensivkontrolle des Fahrzeugs. Dabei fanden die Beamten hinter dem Beifahrersitz eine blaue Tüte. In dieser befanden sich vier Klemmverschlusstüten mit einer weißen kristallinen Substanz.
Das Zollfahndungsamt Essen bestimmte die Substanz zum späteren Zeitpunkt als psychoaktives Rauschmittel aus der Gruppe der Amphetamine. 2-CMC fällt zwar nicht unter das Betäubungsmittelgesetz, ist aber nach dem seit 2016 bestehenden Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz verboten und darf weder hergestellt noch nach Deutschland eingeführt werden.
Die Substanzen wurden beschlagnahmt. Die Zöllner leiteten gegen die beiden Reisenden ein Strafverfahren ein.
Die weiteren Ermittlungen hat das Zollfahndungsamt Essen - Dienstsitz Nordhorn - übernommen.