Vier Arbeitnehmerinnen ohne Arbeitserlaubnis in Nagelstudio
Münster, 21. Dezember 2021
Hauptzollamt stellt bei Vernehmung im Kreis Steinfurt illegale Beschäftigung fest
In einem Nagelstudio im Kreis Steinfurt stießen die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Münster in der vergangenen Woche auf vier ausländische Beschäftigte, die keine gültige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis vorweisen konnten. Gegen sie wurden Strafverfahren eingeleitet.
Die Zollbeamten hatten das Nagelstudio aufgesucht, um eine der insgesamt fünf Arbeitskräfte in einem anderen Ermittlungsverfahren als Zeugin zu vernehmen. Die Zöllner baten sie und die weiteren vier Arbeitskräfte um Vorlage ihrer Ausweispapiere. Dabei wurde festgestellt, dass die vier Kolleginnen der Zeugin weder über einen gültigen Aufenthaltstitel noch über eine Arbeitserlaubnis verfügten.
Da sie auch keinen Nachweis ihres Impfstatus vorlegen konnten, wurde das Ordnungsamt der Stadt hinzugezogen. Tatsächlich waren diese vier Mitarbeiterinnen weder geimpft noch genesen oder getestet.
Die Arbeitskräfte wurden aufgrund des Verdachts des illegalen Aufenthalts festgenommen und mit Unterstützung der Polizei zur nächstgelegenen Polizeiwache gebracht, um ihre Identität feststellen zu lassen. Sie waren des Weiteren aufgefordert, zur Ausstellung einer Grenzübertrittsbescheinigung bei der Ausländerbehörde des Kreises vorstellig zu werden.
Auch gegen den Arbeitgeber wird nun wegen Verdachts der illegalen Beschäftigung der Frauen ein Ermittlungsverfahren unter Leitung der Staatsanwaltschaft Münster geführt.