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Kontrolle im Rotlichtmilieu

Zoll zieht illegal Aufhältige aus dem Verkehr

Am Mittwoch, dem 1. Dezember 2021, führten sieben Einsatzkräfte des Hauptzollamts Magdeburg - Finanzkontrolle Schwarzarbeit Stendal - und der Steuerfahndung Magdeburg Kontrollen in verschiedenen Etablissements im Rotlichtmilieu des nördlichen Sachsen-Anhalts durch.

Hierbei wurden die Kontrollierenden im Altmarkkreis Salzwedel in einem Bordell auch fündig. Dort wurden drei weibliche Personen mit thailändischer Staatsangehörigkeit im Alter zwischen 33 und 44 Jahren ihre Dienstleistungen anbietend angetroffen. Zwei von ihnen wollten sich durch Verstecken der Kontrollmaßnahme entziehen, was allerdings durch die aufmerksamen Zöllnerinnen und Zöllner verhindert werden konnte.

Nach ihren Ausweisdokumenten befragt, konnten diese teilweise nur unzureichend vorgelegt werden. Bei einer gleichzeitig stattgefundenen Internetrecherche wurde festgestellt, dass alle drei auf einem einschlägigen Online-Portal für ihre Dienste warben. Keine der festgestellten Personen verfügte über einen Aufenthaltstitel, welcher den Aufenthalt im Bundesgebiet und die Arbeitsaufnahme legitimieren konnte.

Aufgrund des sich ergebenden Anfangsverdachts für das Vorliegen von Straftaten beziehungsweise Ordnungswidrigkeiten wurden Strafverfahren im Sinne von § 95 Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit § 404 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) gegen jede Person eingeleitet.

Nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft wurden die Personen zum Bundespolizeirevier Stendal verbracht. Hier wurde jeweils eine erkennungsdienstliche Behandlung nach § 81b Strafprozessordnung durchgeführt. Weiterhin wurden die Personen zur Sache vernommen. Die thailändischen Ausweisdokumente wurden einbehalten und werden zeitnah an die zuständige Ausländerbehörde Salzwedel übergeben. Den nunmehr Beschuldigten wurde eine Anlaufbescheinigung erteilt und aufgegeben, sich unverzüglich bei der zuständigen Ausländerbehörde in Salzwedel zu melden.

Nach Abschluss aller Maßnahmen wurden die drei Frauen gegen 03:45 Uhr auf freien Fuß gesetzt. Auf eine Sicherheitsleistung wurde verzichtet, da die Beschuldigten mittellos waren. Der illegale Aufenthalt und die Beihilfe hierzu sind nach § 95 Aufenthaltsgesetz strafbewehrt und können mit einer Geldstrafe oder Haft bis zu einem Jahr sanktioniert werden. Die Ermittlungen dauern in allen Fällen noch an.

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