Zollkontrollen im Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe
Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Bereich des Hauptzollamts Dortmund
Bundesweit überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) am 16. Juli 2021 in einer Schwerpunktprüfung die Beschäftigungsverhältnisse im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrollierte insbesondere die Einhaltung des allgemeinen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz in Höhe von 9,60 Euro pro Stunde (der allgemeine Mindestlohn ist zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro pro Stunde gestiegen), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, die illegale Beschäftigung von Ausländern sowie den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen.
Im Bereich des Hauptzollamts Dortmund waren 88 Beschäftigte - teilweise mit Unterstützung der Polizei und der Bezirksregierung - im Einsatz und befragten 269 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen. Zusätzlich wurden Geschäftsunterlagen von 26 Unternehmen geprüft.
Bei den Kontrollen ergaben sich nach bisherigen Erkenntnissen 35 Sachverhalte, die weitere Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern. Im Einzelnen ergaben sich in
- 15 Fällen Anhaltspunkte für den Verstoß gegen die Zahlung des Mindestlohns,
- 10 Fällen Anhaltspunkte für Beitragsvorenthaltung, also keine Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen,
- 2 Fällen Anhaltspunkte für Ausländerbeschäftigung (ohne Arbeitserlaubnis) und
- 8 Fällen Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch, in denen die Arbeitnehmenden den leistungsgewährenden Stellen ihre Arbeitsaufnahme verschwiegen hatten.
Vor einer Kontrollstelle in Dortmund versuchte ein 57-jähriger Mazedonier sich mit seinem Sprinter durch ein auffälliges Wendemanöver der Kontrolle zu entziehen. Das blieb von den Zöllnern nicht unbemerkt. Ein Streifenteam konnte das Fahrzeug nach kurzer Zeit stellen und der Kontrollstelle zuführen. Hier wurde der Grund für das auffällige Verhalten des Mannes deutlich: Er war nicht im Besitz eines Aufenthaltstitels. Laut seinem Reisepass hielt er sich bereits seit zwei Jahren illegal in Deutschland auf. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet und er wurde vorläufig festgenommen. Nach der Vernehmung wurde er der Ausländerbehörde überstellt.
Bei Prüfungen in der Branche des Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbes wurden in der Vergangenheit oftmals sogenannte Scheinselbstständige angetroffen. Hierbei geben beispielsweise Fahrerinnen und Fahrer an, selbstständig tätig zu sein. Tatsächlich liegt aber eine abhängige Beschäftigung vor. Auftraggeberinnen und Auftraggeber sparen durch diese Konstellation oftmals nicht nur die zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge, sondern umgehen auch den Mindestlohn.
Außerdem wird verstärkt versucht, mit Abdeckrechnungen Schwarzlohnzahlungen zu verschleiern oder gefälschte Identitätsnachweise zu nutzen, um eine Nationalität vorzuspiegeln, mit der eine erlaubnisfreie Erwerbstätigkeit möglich ist. Nicht nur das "fahrende Personal" ist davon betroffen, sondern auch das Personal im Warenumschlag und in der Lagerwirtschaft.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.