Gemeinsam gegen Menschenhandel und Ausbeutung der Arbeitskraft
Seit 21 Jahren ohne gültige Aufenthaltspapiere im Land
Bei einer gemeinsamen Kontrollaktion zum Thema "Menschenhandel, Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft" überprüften in der Zeit vom 31. Mai bis 6. Juni 2021 über 100 Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Erfurt 125 Personen und 41 Betriebe.
Unterstützt wurde das Hauptzollamt Erfurt von Spezialisten für Urkundenfälschung der Bundespolizeiinspektionen Erfurt und Klingenthal, von Einsatzkräften der Landespolizeiinspektion Gotha, der Polizeidirektion Zwickau und dem Fahndungs- und Kompetenzzentrum Vogtland.
Bei dieser von EUROPOL koordinierten Aktion konnten in Thüringen und Südwestsachsen drei Arbeitnehmer, die sich illegal in der Bundesrepublik Deutschland aufhielten, festgestellt und den zuständigen Polizeidienststellen übergeben werden:
Bei der Kontrolle eines Gemüsegeschäfts im Vogtlandkreis wurde ein Mann bei der Arbeit angetroffen, der sich nicht ausweisen konnte und sich der Kontrolle durch Flucht entziehen wollte. Mit Unterstützung der anwesenden Polizeibeamten konnte dies verhindert werden. Es stellte sich heraus, dass der Mann bereits im Jahr 2000 aus Vietnam in die Bundesrepublik Deutschland eigeschleust wurde und sich seitdem ohne gültige Aufenthaltspapiere in der Bundesrepublik Deutschland aufhält.
In einem Nagelstudio in Erfurt trafen die Beamten von Zoll und Bundespolizei eine 20-jährige Frau bei der Arbeit an, die sich mit einem vietnamesischen Reisepass auswies und lediglich einen Aufenthaltstitel für die Slowakei vorweisen konnte. Laut ersten Erkenntnissen erhielt die 20-Jährige für ihre Tätigkeit im Nagelstudio keine Entlohnung.
In Zwickau stellten die Beamten bei der Kontrolle eines Asia-Restaurants einen 21-jährigen vietnamesischen Staatsangehörigen fest, der sich mit dem Reisepass einer anderen Person auswies. Beim Abgleich der Person mit dem Passbild ergaben sich für die Beamten vor Ort Zweifel. Erst nach einer Identitätsfeststellung durch die Kriminalpolizeiinspektion Zwickau stellte sich heraus, dass sich die Person ohne gültigen Aufenthaltstitel oder Duldung in Deutschland aufhält. Die Ausübung einer Tätigkeit war ihm dadurch nicht gestattet.