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Ausbeutung, Menschenhandel oder Zwangsarbeit?

Zoll deckte elf unerlaubte Aufenthalte asiatischer Staatsangehöriger auf

Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Einsatz

28 Fälle der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung deckten zwanzig Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Saarbrücken in der vergangenen Woche auf. An insgesamt drei Tagen überprüften sie fünf Unternehmen und 26 Personen im Saarland. Im Blickpunkt standen vor allem asiatische Staatsangehörige und Geschäfte.

Asiatische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden oftmals mit falschen Versprechungen über das Internet nach Deutschland gelockt. Die Einreise nach Deutschland ist dann vielfach illegal. Weil sie in der Regel die hiesige Sprache nicht sprechen und sich hier nun unerlaubt aufhalten, befinden sie sich schnell in einem Abhängigkeitsverhältnis.

Die ersten Überprüfungen führten zu folgenden Verdachtsmomenten:

  • 13-mal Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB)
  • 10-mal Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis
  • 5-mal Leistungsbetrug
  • 11-mal unerlaubter Aufenthalt
  • 4-mal Einschleusen von Ausländern

In zwei Fällen konnten Fluchtversuche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die schnelle und professionelle Reaktion der Zollbeamten verhindert werden.

Die Personen, die sich nicht ausweisen konnten oder die keine Aufenthaltsgenehmigung hatten, wurden vorläufig festgenommen.

"Unsere Kontrollen ergeben vielfach, dass die Zwangslage der Arbeitnehmer ausgenutzt wird. Genauer gesagt, dass ihre Arbeitskraft ausgenutzt wird", so Hans Barth, Leiter des Hauptzollamts Saarbrücken. "Wenn es um diese Form der Ausbeutung geht, spielen oftmals auch andere Deliktsbereiche eine Rolle. Darunter fallen vor allem die unerlaubte Einreise, der unerlaubte Aufenthalt und der Menschenhandel. Deshalb ist eine gute behördenübergreifende Zusammenarbeit extrem wichtig."

Die Kontrollen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit erfolgten teilweise gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen des Landespolizeipräsidiums. Die Polizei übernahm die weitere Sachbearbeitung wegen unerlaubten Aufenthalts und Einschleusens von Ausländern sowie die notwendigen Identitätsfeststellungen.

Im Zeitraum vom 31. Mai bis 6. Juni 2021 wurden in einer europaweiten Kontrollaktion vornehmlich asiatische Personen kontrolliert, um Informationen zur Ausbeutung der Arbeitskraft, Menschenhandel und Zwangsarbeit zu sammeln. Die Aktion zielte darauf ab, kriminelle Gruppen zu bekämpfen und potenzielle Opfer des Menschenhandels zu identifizieren. In Deutschland wurden diese Kontrollen vom Bundeskriminalamt koordiniert, angestoßen wurde die Aktion von Europol.

Zusatzinformation

Durch das 2019 in Kraft getretene Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zusätzliche Befugnisse erhalten, die sie in die Lage versetzen, noch besser für Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt zu sorgen. Das Gesetz zielt insbesondere darauf ab, Schattenwirtschaft und organisierte Kriminalität zu unterbinden. So können illegale Aktivitäten von Unternehmen früher erkannt und unterbunden werden.

Die Prüfungs- und Ermittlungskompetenz der FKS wurde für Folgendes erweitert:

  • Bekämpfung von Formen der Zwangsarbeit und der Ausbeutung der Arbeitskraft
  • Prüfung von Dienst- und Werkleistungen auf Online-Plattformen
  • Vorgehen gegen vorgetäuschte Arbeitsverhältnisse und vorgetäuschte selbstständige Tätigkeit
  • Bekämpfung des unberechtigten Kindergeldbezugs
  • Bekämpfung der schweren Wirtschaftskriminalität und der organisierten Kriminalität durch die Schaffung von Ordnungswidrigkeitentatbeständen
  • Vorgehen gegen das Erstellen und Inverkehrbringen von Abdeckrechnungen
  • Bekämpfung des unzulässigen Anbietens der Arbeitskraft zur Schwarzarbeit im öffentlichen Raum, um bereits die Anbahnung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung effektiv verhindern zu können

Außerdem wurde auch der Grundstein zur Verbesserung des Datenaustauschs mit den Zusammenarbeitsbehörden gelegt.

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