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Zoll ermittelt Schaden in Höhe von 800.000 Euro

Bordellbetreiberin wegen Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung verurteilt

Eine 52-jährige Bordellbetreiberin wurde wegen Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung durch das Landgericht Saarbrücken zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt.

Die deutsche Staatsangehörige beschäftigte in ihren saarländischen Bordellen im Tatzeitraum von 2016 bis 2019 zahlreiche Prostituierte unter dem Deckmantel der sogenannten Scheinselbstständigkeit und hinterzog dadurch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge in einer Gesamthöhe von rund 800.000 Euro.

Die Ermittlungen des Hauptzollamts Saarbrücken, die in Zusammenarbeit mit der Landespolizei des Saarlands und der Steuerfahndung Saarbrücken erfolgten, ergaben, dass die Prostituierten keine selbstständigen Unternehmerinnen, sondern als Arbeitnehmerinnen in den Bordellen angestellt waren.

So wurden beispielsweise die Preise für sexuelle Dienstleistungen bis ins Detail von der Betreiberin vorgegeben. Außerdem musste von den erwirtschafteten Einnahmen ein fester Anteil an die Chefin entrichtet werden. Auch die Arbeitszeiten waren nicht, wie für eine Selbständige üblich, flexibel, sondern unverhandelbar festgelegt.

Bewusst unterließ es die Betreiberin, die Sozialversicherungsbeiträge und Steuern für ihre Arbeitnehmerinnen zu bezahlen. Gegenüber den Behörden erklärte sie wissentlich falsch, lediglich die Zimmer ihrer Bordelle an die Damen zu vermieten und mit den sonstigen Geschäftstätigkeiten der Prostituierten nichts zu tun zu haben. Die Arbeitnehmerinnen waren angewiesen worden, bei Kontrollen falsche Angaben über ihre Beschäftigungsverhältnisse zu machen, um so die Scheinselbstständigkeit zu verschleiern.

Aufgrund der Höhe des ermittelten Gesamtschadens wurde die Bordellbetreiberin Anfang Februar 2021 wegen Flucht- und Verdunklungsgefahr durch Zöllnerinnen und Zöllner festgenommen. Bis zur Verhandlung Ende März blieb sie in Untersuchungshaft.

Die Bordellbetreiberin zeigte sich vor Gericht geständig. Das Urteil ist rechtskräftig.

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