Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Hohe Freiheitsstrafen für Schwarzarbeit

Steuerhinterziehung in großem Stil

Zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilte das Landgericht Nürnberg-Fürth den Inhaber einer Trockenbaufirma aus Nürnberg. Er hatte sich in 97 Fällen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt, in 46 Fällen der Steuerhinterziehung und in über 200 Fällen der Urkundenfälschung schuldig gemacht. Ein Helfer wurde für die Begünstigung beziehungsweise Beihilfe zur Mehrheit dieser Taten mit zwei Jahren und neun Monaten Haft bestraft.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Nürnberg hatte in Zusammenarbeit mit der Steuerfahndung in einem der größten Verfahren der letzten Jahre die Taten in aufwendigen Ermittlungen nachgewiesen. Der Angeklagte hatte über Jahre hinweg Arbeitnehmende beschäftigt, die er ganz oder teilweise schwarz bezahlte, und für diese Arbeitsleistungen somit keine Sozialabgaben entrichtet.

Den ausgezahlten Schwarzlohn versuchte er über Scheinrechnungen, deren Rechnungssumme er nie bezahlte, zu verschleiern. Der Sozialversicherung entstand durch seine Vorgehensweise ein Schaden in Höhe von knapp 270.000 Euro. Außerdem hat er 70.000 Euro Lohn- und 303.000 Euro Umsatzsteuer hinterzogen.

In großem Stil haben er und sein Helfer darüber hinaus selbst Scheinrechnungen für andere erstellt und verkauft und damit dazu beigetragen, dass die Käufer der Rechnungen der Sozialversicherung weitere 320.000 Euro an Beiträgen vorenthalten konnten.

In über 200 Fällen haben die beiden Männer Rechnungen unter dem Namen einer anderen Firma erstellt und unterschrieben und dadurch Urkundenfälschung begangen.

Beide Angeklagten haben gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Dieser hat die Revision jedoch als unbegründet abgewiesen. Das Urteil ist somit rechtskräftig.

Zusatzinformation

Scheinrechnungen, auch Abdeckrechnungen genannt, werden von (Service-)firmen wie eine Ware am Markt gehandelt und in den Wirtschaftskreislauf eingebracht.

Wesentliches Ziel ist es, fingierte Fremdleistungen als Ausgaben in die Buchhaltung aktiver Firmen einzubuchen und dadurch Schwarzgeld für kriminelle Zwecke zu generieren.

Dieses wird im Wesentlichen für Schwarzlohnzahlungen an Arbeitnehmende, verdeckte Gewinnentnahmen und Korruption, zum Beispiel Schmiergelder für Auftraggebende, genutzt.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen