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Beim Putzen vom Zoll erwischt

Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Ausländerrecht und illegaler Beschäftigung

Am 21. Oktober 2022 überprüften Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Dortmund ein großes Mehrfamilienhaus in Marl.

Die Zöllner waren dabei einem Hinweis gefolgt. Tatsächlich trafen sie zwei Georgierinnen bei Reinigungsarbeiten an. Die beiden Frauen (55 und 46 Jahre alt) konnten zwar ihre georgischen Reisepässe vorzeigen, aber keine Arbeitsgenehmigung. Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen georgische Staatsangehörige einen nationalen Aufenthaltstitel, der sie zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt.

Die FKS-Beamten leiteten gegen beide ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts ein und nahmen sie vorläufig fest. Über den weiteren Verbleib entscheidet nun die zuständige Ausländerbehörde.

Nach jetzigem Stand hatte der Eigentümer der Wohnanlage eine Firma mit den Reinigungsarbeiten beauftragt, die der Arbeitgeber der beiden Georgierinnen ist. Den Verantwortlichen drohen jetzt Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung.

Die weiteren Ermittlungen dauern an.

Zusatzinformation

Die illegale Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis wird streng geahndet.

Den Arbeitgebern drohen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren und zusätzlich Bußgelder in Höhe von bis zu 500.000 Euro wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung.

Auch ein Auftraggeber - wie hier der Eigentümer der Wohnanlage - kann bei Verstößen seines Nachunternehmers bußgeldrechtlich belangt werden. Auch ihm drohen Geldbußen in Höhe von bis zu 500.000 Euro.

Obendrein wird jede rechtskräftige Geldbuße über 200 Euro in das Gewerbezentralregister eingetragen - keine gute Werbung.

Die ausländischen Arbeitnehmer - als schwächstes Glied in der Kette - müssen auch mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 5.000 Euro rechnen.

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