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Festnahmen bei der Maniküre

Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

Am 19. Oktober 2022 überprüften Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund ein Nagelstudio in Herne.

Zwei junge Männer aus Vietnam waren gerade mit der Maniküre ihrer Kundinnen beschäftigt. Einer von ihnen hatte nur ein polnisches Touristenvisum. Er hätte damit nicht arbeiten dürfen. Der andere legte die Ausweispapiere einer Person mit Geburtsjahr 1983 vor. Da er deutlich jünger aussah, ermittelten die Zollbeamten mittels Fingerabdrucks seine wirkliche Identität. Tatsächlich wurde der 20-Jährige bereits vom Ausländeramt Köln gesucht.

In den hinteren Räumen trafen die Zöllner eine Frau an, die sie schon kannten. Sie hatten sie bereits mehrfach wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz festgenommen.

Gegen alle drei wurden Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Sie wurden vorläufig festgenommen und durch einen Dolmetscher vernommen.

Über den weiteren Verlauf entscheidet nun erneut die zuständige Ausländerbehörde.
Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen vietnamesische Staatsangehörige einen nationalen Aufenthaltstitel. In diesem muss die Erlaubnis zur Ausübung einer Tätigkeit eingetragen sein.

Dem Arbeitgeber drohen Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und wegen der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Hier sind Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren und zusätzlich Bußgelder in Höhe von bis zu 500.000 Euro möglich.

Die weiteren Ermittlungen dauern an.

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