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Schwarzarbeit in Dortmunder Gastronomie

Schwarzarbeit in Dortmunder Gastronomie

  • Ort und Datum : Dortmund, 19. Oktober 2022

Herausgeber

Hauptzollamt Dortmund

  • StrasseHausnummerSemerteichstraße 47 - 49
  • PLZOrt44141 Dortmund

Am 16. Oktober 2022 überprüften Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit mehrere Gastronomiebetriebe in Dortmund.

In einem Betrieb in der Innenstadt arbeitete ein Mann aus Bangladesch bereits seit einem Jahr ohne Arbeitserlaubnis. Gegen ihn wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

In einem Restaurant in der Nordstadt arbeiteten drei Ausländer ohne Aufenthaltstitel und ohne Arbeitserlaubnis. Zwei davon konnten als türkische Staatsbürger ermittelt werden, einer behauptete, Bulgare zu sein. Daran hatten die Zöllner aber erhebliche Zweifel. Alle drei Männer wurden festgenommen und nach Abschluss der Ermittlungen an die Ausländerbehörde übergeben.

In der Küche des Lokals arbeiteten fünf Frauen aus Bulgarien als Reinigungskräfte. Sie waren - wie die drei Männer - nicht zur Sozialversicherung angemeldet. "Es besteht der dringende Verdacht, dass ihnen auch der gesetzliche Mindestlohn nicht gezahlt wurde", so Nicolai Prowe, Pressesprecher des Hauptzollamts Dortmund.

Gegen die Arbeitgeber werden Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung eingeleitet. Ihnen drohen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren. Zusätzlich sind Bußgelder in Höhe von bis zu 500.000 Euro möglich. Für die Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht der Reinigungskräfte zur Sozialversicherung drohen dem Arbeitgeber Bußgelder in Höhe von bis zu 25.000 Euro.

Zusatzinformation

Die Zöllner*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sind im Einsatz, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II, und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu überprüfen.

In speziellen Branchen, wie zum Beispiel der Gastronomie, dem Baugewerbe, der Gebäudereinigung oder dem Transportgewerbe, müssen Arbeitnehmer spätestens mit Aufnahme ihrer Tätigkeit zur Sozialversicherung angemeldet sein.

Allein der Verstoß gegen die in diesen Branchen bekannte Sofortmeldepflicht ist immer ein deutlicher Hinweis für Schwarzarbeit. Die Arbeitnehmer haben dabei keinen Versicherungsschutz, können keine Altersversorgung aufbauen, erhalten meist auch deutlich zu wenig Lohn. Die Arbeitgeber bereichern sich auf Kosten ihrer Arbeitnehmer, der steuerzahlenden Bürger und ihrer ehrlichen Mitbewerber.

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