- Ort und Datum : Dortmund, 19. Oktober 2022
Am 16. Oktober 2022 überprüften Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit mehrere Gastronomiebetriebe in Dortmund.
In einem Betrieb in der Innenstadt arbeitete ein Mann aus Bangladesch bereits seit einem Jahr ohne Arbeitserlaubnis. Gegen ihn wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
In einem Restaurant in der Nordstadt arbeiteten drei Ausländer ohne Aufenthaltstitel und ohne Arbeitserlaubnis. Zwei davon konnten als türkische Staatsbürger ermittelt werden, einer behauptete, Bulgare zu sein. Daran hatten die Zöllner aber erhebliche Zweifel. Alle drei Männer wurden festgenommen und nach Abschluss der Ermittlungen an die Ausländerbehörde übergeben.
In der Küche des Lokals arbeiteten fünf Frauen aus Bulgarien als Reinigungskräfte. Sie waren - wie die drei Männer - nicht zur Sozialversicherung angemeldet. "Es besteht der dringende Verdacht, dass ihnen auch der gesetzliche Mindestlohn nicht gezahlt wurde", so Nicolai Prowe, Pressesprecher des Hauptzollamts Dortmund.
Gegen die Arbeitgeber werden Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung eingeleitet. Ihnen drohen Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren. Zusätzlich sind Bußgelder in Höhe von bis zu 500.000 Euro möglich. Für die Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht der Reinigungskräfte zur Sozialversicherung drohen dem Arbeitgeber Bußgelder in Höhe von bis zu 25.000 Euro.