- Ort und Datum : Bonn, 5. Oktober 2022
Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls führten am 24. September 2022 im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängige Prüfungen im Taxi- und Mietwagengewerbe durch.
Insgesamt waren mehr als 2.100 Zöllner*innen sowie rund 250 Bedienstete anderer Zusammenarbeitsbehörden und -stellen im Einsatz. Es wurden über 4.200 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt und mehr als 500 Arbeitgeber überprüft, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II, und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu kontrollieren. Im Personenbeförderungsgewerbe spielt insbesondere die Prüfung der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz eine bedeutende Rolle.
Bereits vor Ort leiteten die Beschäftigten des Zolls aufgrund des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und Leistungsmissbrauch fünf Strafverfahren sowie knapp 30 Ordnungswidrigkeitenverfahren - insbesondere wegen Verletzung der Meldepflicht und des Nichtmitführens von Ausweispapieren - ein.
In mehr als 1.500 Fällen bedarf es weiterer und insbesondere tiefgehender Prüfungen. Dabei handelt es sich bei mehr als der Hälfte um Sachverhalte, in denen die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns infrage steht.
Die regionalen Ergebnisse der einzelnen Dienststellen können Sie den bereits veröffentlichten Pressemitteilungen entnehmen, die Sie im Presseportal finden. Zudem stehen die Pressestellen der Hauptzollämter für Auskünfte zur Verfügung.