- Ort und Datum : Karlsruhe, 27. September 2022

Circa 58.000 Euro Sozialversicherungsschaden waren das Ergebnis der Ermittlungen des Karlsruher Zolls bei einem 63-jährigen Inhaber eines Sicherheitsunternehmens aus Karlsruhe. Dieser hatte über den Zeitraum von einem Jahr seine Beschäftigten entweder komplett oder zumindest teilweise schwarz bezahlt.
"Das bedeutet, er hat seine Mitarbeiter entweder gar nicht oder nicht in vollem Umfang zur Sozialversicherung angemeldet und somit Steuern nicht abgeführt", so Anne Deubel, Sprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe.
Der Zoll kam dem Unternehmer aufgrund eines anonymen Hinweises und der Mitteilung einer Zusammenarbeitsbehörde auf die Schliche.
Das Amtsgericht Karlsruhe verurteilte den Unternehmer zu insgesamt 18.400 Euro Strafe, somit gilt dieser als vorbestraft. Darüber hinaus muss der Verurteilte für den entstandenen Schaden aufkommen.