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Festnahme bei Kioskkontrolle

Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

Am 14. September 2022 gegen 21:00 Uhr überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund einen Kiosk in der westlichen Innenstadt von Dortmund. Dort trafen die Beamten einen 35-jährigen Mann an, der sich zunächst nicht ausweisen konnte und dabei sichtlich nervös wirkte.

Im Rahmen der Identitätsfeststellung konnte dann in seiner Geldbörse ein Führerschein aufgefunden werden. Die im Anschluss durchgeführte Überprüfung der Personalien ergab, dass der Mann sri-lankischer Staatsangehöriger war.

Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen sri-lankische Staatsangehörige einen nationalen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt.

Einen entsprechenden Aufenthaltstitel besaß der Mann nicht. Er war sogar bereits durch die Ausländerbehörde des Märkischen Kreises zur Festnahme und Abschiebung ausgeschrieben.

Die Zollbeamten nahmen ihn vorläufig fest und leiteten ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts ein. Im Anschluss wurde er dem Polizeigewahrsam zugeführt.

Weitere Ermittlungen ergaben, dass der Mann bereits im Juli 2022 abgeschoben werden sollte, seitdem aber untergetaucht war. Wie lang der Mann illegal im Kiosk beschäftigt war, ist jetzt Gegenstand der Ermittlungen.

Die zuständige Ausländerbehörde entscheidet nun über den weiteren Verbleib des Mannes.

Den Arbeitgeber erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro möglich.

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