- Ort und Datum : Lörrach, 19. August 2022
Nach Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit am Offenburger Standort des Hauptzollamts Lörrach folgte das Amtsgericht Lahr dem Antrag der Staatsanwaltschaft Offenburg und verhängte gegen einen bei einem Ortenauer Taxiunternehmen eingesetzten Fahrer wegen Betrugs an der Kommunalen Arbeitsförderung Ortenaukreis eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, welche für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Nach der Feststellung der Zöllner hatte der Beschuldigte gegenüber der Leistungsbehörde einen viel geringeren Verdienst angegeben, als er tatsächlich erhalten hatte. Über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren hatte er rund 11.000 Euro an Sozialleistungen mehr erhalten, als ihm zugestanden hätten.
Neben der gegen ihn verhängten Bewährungsstrafe muss der Mann die zu Unrecht erhaltenen Sozialleistungen an die Kommune zurückbezahlen.