Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls prüft bundesweit Hotels, Pensionen und Gasthöfe
Zahlreiche Verstöße festgestellt
Am 3. August 2022 prüften die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit bundesweit Hotels, Pensionen und Gasthöfe mit Übernachtungsmöglichkeiten.
Über 2.400 eingesetzte Kräfte kontrollierten dabei insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, den unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie den Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern.
Die Zöllnerinnen und Zöllner befragten bei den verdachtsunabhängigen Prüfungen knapp 8.300 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und prüften mehr als 1.200 Arbeitgeber.
- Bereits vor Ort wurden insgesamt 110 Straf- und 220 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
- In rund 60 Fällen handelt es sich dabei um den illegalen Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel.
- Über 80 Beanstandungen umfassen die Vorwürfe der unerlaubten Beschäftigung von Ausländern.
- In mehr als 20 Fällen deckte der Zoll Unstimmigkeiten bei der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen auf.
- Knapp 100-Mal beanstandete die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Verstöße von Melde- und Aufzeichnungspflichten.
- Über 1.100 Fälle beschäftigen die Beamtinnen und Beamten bis zur endgültigen Klärung weiter: Davon besteht in rund 450 Fällen der Verdacht, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht gewährt wurde.
Neben der Aufdeckung von eventuellen Verstößen dienen die Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch der Sensibilisierung der Arbeitgeber hinsichtlich der Mindestlohnerhöhung. Für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022 betrug der gesetzliche Mindestlohn 9,82 Euro pro Stunde. Seit dem 1. Juli 2022 gilt die Erhöhung auf 10,45 Euro pro Stunde. Zum 1. Oktober 2022 gilt ein Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig mit einem erhöhten Personaleinsatz sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen durch. Diese wirken präventiv und sind ein wirkungsvolles Instrument, die gesellschaftliche Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung nachhaltig zu senken.