Erfurter Zoll beteiligt sich an bundesweiter Schwerpunktprüfung in Hotels und Pensionen
Verstöße gegen das Mindestlohngesetz
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls führte am 3. August 2022 erneut eine bundesweite Schwerpunktprüfung durch. Diesmal standen Hotels, Pensionen und Gasthöfe mit Übernachtungsmöglichkeiten im Fokus der Kontrollen.
Kontrolliert wurden insbesondere die ordnungsgemäße Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie der Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern. Die verdachtsunabhängigen Kontrollen erfolgten sowohl durch Personenbefragungen als auch durch die Prüfung der Geschäftsunterlagen.
Über 80 Zöllner*innen des Hauptzollamts Erfurt befragten insgesamt 403 Beschäftigte (237 in Thüringen und 166 in Südwestsachsen) in 98 Betrieben (59 in Thüringen und 39 in Südwestsachsen) zu ihren Arbeitsverhältnissen und führten 54 Geschäftsunterlagenprüfungen durch (26 in Thüringen und 28 in Südwestsachsen).
In sechs Fällen lagen Anhaltspunkte vor, dass Beschäftigte nicht den gesetzlichen Mindestlohn erhalten (vier in Thüringen und zwei in Südwestsachsen).
Neben der Aufdeckung von möglichen Verstößen dienen die Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch der Sensibilisierung der Arbeitgeber hinsichtlich der Mindestlohnerhöhung. Seit Anfang Juli 2022 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 10,45 Euro je Zeitstunde.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.