Zollkontrollen im Beherbergungsgewerbe
16 Ermittlungsverfahren eingeleitet
Bei Schwerpunktkontrollen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls haben 76 Zöllner und Zöllnerinnen des Hauptzollamts Gießen gezielt Hotels, Pensionen und Gasthöfe mit Übernachtungsmöglichkeiten in Nord-, Ost- und Mittelhessen überprüft.
Die Prüfungen waren Teil von bundesweiten Schwerpunktprüfungen des Zolls am 3. August 2022. Kontrolliert wurde dabei insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie der Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern. Die verdachtsunabhängigen Prüfungen erfolgten sowohl durch Personenbefragungen als auch durch die Prüfung der Geschäftsunterlagen (Lohn- und Finanzbuchhaltung).
Neben der Aufdeckung von eventuellen Verstößen dienen die Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch der Sensibilisierung der Arbeitgeber hinsichtlich der Mindestlohnerhöhung. Für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022 betrug der gesetzliche Mindestlohn 9,82 Euro pro Stunde. Seit dem 1. Juli 2022 gilt die Erhöhung auf 10,45 Euro pro Stunde. Zum 1. Oktober 2022 erhöht sich dieser erneut auf den durch den Bundestag beschlossenen Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde.
Die Finanzkontrolleure überprüften die Beschäftigungsverhältnisse von 333 Personen in 43 Betrieben durch Personenbefragungen und anhand von Befragungen und Einsicht in die Geschäftsunterlagen. Insgesamt wurden 16 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Davon zwei Mal wegen Verdachts auf illegalen Aufenthalt, sieben Mal wegen Nichtzahlung des Mindestlohns und drei Mal wegen Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigungen.
In einem Betrieb in Witzenhausen leiteten die Zöllner*innen Strafverfahren wegen Verdachts auf Steuerhinterziehung, Betrug und Vorenthalten von Sozialabgaben ein.
In Guxhagen gingen den Schwarzarbeitsfahndern zwei Georgier ins Netz, die ohne erforderlichen Aufenthaltstitel mit Arbeitsberechtigung in einem Hotel arbeiteten. Sie werden durch die Ausländerbehörde des Schwalm-Eder-Kreise ausgewiesen.
Zahlreiche Fälle bedürfen weiterer Überprüfungen. Vor allem werden bei 119 Fällen die Angaben zum Mindestlohn eingehend überprüft.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.