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Firmeninhaber und Büroangestellte verurteilt

Rund 88.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen hinterzogen

Über einen Zeitraum von circa vier Jahren beschäftigte der Inhaber eines Transportunternehmens aus dem Landkreis Schwandorf mehrere Arbeitnehmer auf 450-Euro-Basis. Sowohl dem Firmeninhaber als auch den Arbeitnehmern war dabei von vornherein bewusst, dass hinsichtlich der Arbeitszeiten und des Verdienstes die Grenzen der Geringfügigkeit überschritten werden würden.

Zur Verschleierung dieser Tatsache wurde mit den Arbeitnehmern vereinbart, dass die über die Entgeltgrenze von 450 Euro hinausgehenden Beträge im Rahmen des sogenannten Lohnsplittings mit den Ehefrauen, Angehörigen oder Bekannten abgerechnet werden. Diese Personen wurden von dem Geschäftsmann zum Schein ebenfalls als geringfügig Beschäftigte angemeldet.

In diese Vorgehensweise war auch eine beim Firmeninhaber angestellte Bürokraft eingeweiht und erstellte eigenverantwortlich falsche Lohnabrechnungen und Meldungen zu den Sozialversicherungen.

Dank der Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg - Dienstort Weiden - konnte dem Firmeninhaber nachgewiesen werden, dass er in 88 Fällen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von circa 88.000 Euro vorenthielt.

Das zuständige Amtsgericht Regensburg verurteilte den Geschäftsmann wegen Vorenthaltens und Veruntreuung von Arbeitsentgelt zu einer Freiheitsstrafe von 14 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung sowie zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 85 Euro.

Die Bürokraft wurde, in Kenntnis der Sachlage und der bewussten Erstellung der falschen Lohnabrechnungen, wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt.

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