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18 Monate Haftstrafe für Shisha-Bar-Betreiber

Zoll deckt hinterzogene Beiträge von mehr als 62.000 Euro auf

Das Amtsgericht Cloppenburg verurteilte den Betreiber einer Shisha-Bar aus dem Raum Cloppenburg wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 14 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Die Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Wie Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück ermittelten, hat der Verurteilte von Oktober 2016 bis Januar 2019 zahlreiche Arbeitnehmer beschäftigt, ohne diese jedoch ordnungsgemäß bei den Sozialkassen anzumelden. Seiner Verpflichtung, die Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten, kam der Mann nicht nach. Er bezahlte den Lohn seinen Beschäftigten zum großen Teil schwarz aus. Durch dieses Verhalten sparte sich der Unternehmer Sozialabgaben in Höhe von mehr als 62.000 Euro.

"Zusätzlich zu seiner Strafe muss der Mann auch für den entstandenen Schaden aufkommen und die Verfahrenskosten tragen", so der Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer.

Das Urteil des Amtsgerichts Cloppenburg ist rechtskräftig.

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