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Festnahme bei Kontrolle eines Restaurants

Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

Am 19. Mai 2022 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund ein Restaurant in Gelsenkirchen. Dabei wurde unter anderem ein vietnamesischer Staatsangehöriger bei der Zubereitung von Speisen in der Küche angetroffen.

Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen vietnamesische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt.

Der Vietnamese wies sich zunächst mit der Kopie eines Aufenthaltstitels aus, der eindeutig einer anderen Person zuzuordnen war. Im weiteren Verlauf der Kontrolle bestätigte sich der Verdacht der Beamten, dass es sich bei dem Mann nicht um den rechtmäßigen Passinhaber der vorgelegten Ausweisdokumente handelte. Er selbst war nicht im Besitz gültiger Pass- und Aufenthaltspapiere.

Die Zollbeamten nahmen den - nach eigenen Angaben - 42-Jährigen vorläufig fest und leiteten ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts gegen ihn ein.

Die Ausländerbehörde entscheidet nun über seinen weiteren Verbleib.

Den Arbeitgeber erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.

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